Förderung von Familienberatung
Personalkostenzuschüsse für öffentliche und gemeinnützige private Rechtsträger in ganz Österreich zur kostenlosen, anonymen Familienberatung; Anträge für das Folgejahr bis 31.12. jeden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Personalkostenzuschüssen für qualifiziertes Personal in Familienberatungsstellen, um kostenlose, anonyme und vertrauliche Beratung bei familiären Fragestellungen flächendeckend sicherzustellen und Familien in Krisensituationen zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angebot von Beratung in Angelegenheiten der Familienplanung sowie in wirtschaftlichen und sozialen Belangen werdender Mütter mit mindestens einer Fachkraft (Sozialarbeiter/in oder Ehe- und Familienberater/in)
- Bei medizinischer Familienplanungsberatung Einbindung einer approbierten Ärztin bzw. eines approbierten Arztes für Informations- und Verschreibungsbefugnisse
- Beratungen zu weiteren familienrelevanten Themen durch Personen mit Befähigungen gem. § 2 Abs. 1 Zif. 3 und 4 FBFG möglich
- In den Statuten muss als Zweck \"Beratung nach dem FBFG\" festgelegt sein
- Private Rechtsträger dürfen nicht auf Gewinn gerichtet sein und müssen den §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung entsprechen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular samt Finanzierungsplänen
- Vereinsstatuten/Gesellschaftsvertrag
- Befähigungsnachweise der in der Beratungsstelle tätigen Berater/innen gemäß § 2 Abs. 1 Zif. 3 und 4 FBFG
- Expertise über die Barrierefreiheit der Webseite und der Beratungsstelle
Beschreibung
Die bundesweite Zuschussofferte im Themenbereich Soziales stärkt öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige private Träger:innen in ihrer Arbeit, indem sie Personalkostenzuschüsse für qualifiziertes Fachpersonal bereitstellt. Durch die Förderung wird ein flächendeckendes Netz an Familienberatungsstellen aufgebaut, das Ratsuchenden kostenlose, anonyme und vertrauliche Hilfestellungen bei Fragen zu Familienplanung, wirtschaftlicher Sicherheit und psychosozialer Stabilität bietet. Im Zentrum steht die Entlastung von Sozialarbeiter:innen, Ehe- und Familienberater:innen sowie approbierten Ärzt:innen, um eine nachhaltige, niedrigschwellige Betreuung zu gewährleisten und innerfamiliäre Konflikte sowie Notlagen frühzeitig zu entschärfen.
Anspruchsberechtigt sind sonstige Rechtsträger des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige private Organisationen mit der Satzungsaufgabe „Beratung nach dem FBFG“, die nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt sind. Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein regelmäßiges Beratungsangebot an mindestens zwei Tagen pro Monat mit einem Mindestumfang von acht Stunden, das kostenfrei, anonym und vertraulich erfolgt. Darüber hinaus müssen das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Diskriminierungsverbot nach BEinstG berücksichtigt werden. Die Förderperiode erstreckt sich über zwölf Monate und deckt ausschließlich Personalkosten ab. Antragsteller:innen übermitteln ein ausgefülltes Antragsformular mit Finanzierungsplan, Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag, Befähigungsnachweise der Berater:innen sowie eine Expertise zur Barrierefreiheit fristgerecht bis 31. Dezember des Vorjahres; Nachförderungsanträge können bis 30. September gestellt und bei erstmaliger Antragstellung Prüfverfahren bis 30. März eingeleitet werden.