Zuschuss

Förderung von Familienerholungsurlauben und Familienfreizeiten

Das Land Niedersachsen gewährt Sozialverbänden Zuschüsse für Familienerholungsurlaube und Familienfreizeiten, um einkommensschwächeren Familien gemeinsame Erholungs- und Bildungsangebote zu ermöglichen. Zuschüsse bis zu 15 € je Übernachtung sowie weitere Aufschläge; Anträge über Mitgliedsverbände.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: Bis zu 15 € je Übernachtung und Teilnehmendem; bis zu 10 € Zuschlag je Übernachtung für Angehörige mit Behinderung un...

Förderziel

Ziel ist es, einkommensschwächeren Familien durch finanzielle Zuschüsse Erholungsurlaube und familienpädagogische Freizeitmaßnahmen zu ermöglichen, die der Gesundheitsförderung, Eltern- und Familienbildung sowie der Stärkung des Zusammenhalts dienen.

Förderfähige Ausgaben

  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Betreuungs- und Bildungsangebote

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Religiöse oder nicht familienbezogene Freizeiten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedsverband der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) Niedersachsen oder der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen (AGF) als Erstempfänger
  • Weiterleitung der Zuwendungen an Maßnahmeträger möglich
  • Einkommen der unterstützten Familien darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen
  • Wohnsitz der geförderten Familien in Niedersachsen
  • Erholungsurlaub: 7 bis 14 zusammenhängende Übernachtungen in geeigneten familiengerechten Einrichtungen in Deutschland
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Familienerholungsurlaube (für Verbände)
  2. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Familieneinkommens
  3. Richtlinie als PDF

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Einkommensgrenzen
  • Anzahl der teilnehmenden Familien
  • Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote

Beschreibung

Förderung von Familienerholungsurlauben und Familienfreizeiten unterstützt Sozialverbände in Niedersachsen dabei, einkommensschwächeren Familien gemeinsame Erholungs- und Bildungsangebote zu ermöglichen. Ziel ist die Gesundheitsförderung, Eltern- und Familienbildung sowie die Stärkung des Zusammenhalts durch gemeinsame Aktivitäten in familiengerechten Einrichtungen. Antragsberechtigt sind Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen. Die Förderung richtet sich an Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind sowie an deren Verbände als Erstempfänger:innen, wobei die Zuwendungen an Maßnahmeträger weitergereicht werden können. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Niedersachsen und ein Familieneinkommen, das bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Erholungsurlaube umfassen 7 bis 14 Übernachtungen in gemeinnützigen Familienferienstätten, Jugendherbergen, Bauernhöfen oder Campingplätzen in Deutschland; Familienfreizeiten erfordern mindestens drei teilnehmende Familien und bis zu sieben Übernachtungen mit Eltern- und Familienbildungsangeboten.

Gefördert werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Betreuungs- und Bildungsangebote. Der Basiszuschuss beträgt bis zu 15 € pro Übernachtung und Teilnehmendem. Zusätzlich können bis zu 10 € Zuschlag pro Übernachtungsnacht für Alleinerziehende und Angehörige mit Behinderung sowie bis zu 15 € bei Unterbringung in Familienferienstätten gewährt werden. Für familienpädagogische Programme werden bis zu 400 € pro Tag für Eltern- und Familienbildung sowie bis zu 100 € pro Tag für pädagogische Begleitung bewilligt. Anträge können fortlaufend gestellt werden, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Benötigt werden der ausgefüllte Zuwendungsantrag, ein Berechnungsbogen zur Einkommensermittlung sowie die gültige Förderrichtlinie. Die Verwaltung obliegt dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

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