Zuschuss

Förderung von familienpolitischen Projekten

Förderung von familienpolitischen Projekten in Kärnten. Anträge können jederzeit beim Amt der Kärntner Landesregierung (Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration) gestellt werden. Gültig von 01.01.2023, unbegrenzt.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Im Bereich der familienpolitischen Maßnahmen werden Vorhaben gefördert, die einer im öffentlichen Interesse gelegenen familien- und sozialpolitischen Maßnahme oder Einrichtung dienen. Gefördert werden Organisationen, Vereine und Initiativgruppen, die sich in der Öffentlichkeit mit Familienfragen beschäftigen.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung des Subventionsantrags bis 30. April des laufenden Jahres bei der Abteilung 13
  • Vorhaben muss einer im öffentlichen Interesse gelegenen familienpolitischen Maßnahme oder Einrichtung dienen
  • Antragsteller dürfen nicht in der Lage sein, das Vorhaben aus eigenen Mitteln durchzuführen
  • Vorlage eines Finanzierungsplans als Nachweis der Vollfinanzierung
  • Projektbeginn erst nach schriftlicher Subventionszusage des Landes Kärnten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Subventionsantrag der Abteilung 13
  2. Finanzierungsplan
  3. Abrechnungsformular des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abt. 13
  4. Originalrechnungen und Zahlungsnachweise (Tagesauszüge, Saldierungsnachweise)

Beschreibung

Im Bundesland Kärnten unterstützt das Amt der Kärntner Landesregierung (Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration) laufend gemeinnützige Initiativen, Vereine und Interessenverbände mit familienpolitischen Projekten. Gefördert werden Vorhaben, die einer familien- und sozialpolitischen Maßnahme im öffentlichen Interesse dienen und sich auf die Handlungsfelder Soziales, Kinder & Jugendliche sowie Arbeit & Soziales konzentrieren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und richtet sich ausschließlich an nicht gewinnorientierte Organisationen, die sich in der Öffentlichkeit mit Fragen rund um Familie und Gesellschaft befassen. Die Antragstellung ist unbefristet möglich, um bedarfsgerechte Angebote in ganz Kärnten zu realisieren und so die Lebensqualität von Familien nachhaltig zu stärken.

Für eine erfolgreiche Antragstellung sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen: Ein Subventionsantrag muss bis zum 30. April eines Jahres bei der Abteilung 13 eingereicht werden, wobei ein detaillierter Finanzierungsplan zur Sicherstellung der Vollfinanzierung beizulegen ist. Projektvorhaben dürfen erst nach Erhalt der schriftlichen Zusage des Landes Kärnten begonnen werden. Die Mittelverwendung muss nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erfolgen. Innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss oder bis zum 31. März des Folgejahres ist ein Verwendungsnachweis samt Originalrechnungen und Zahlungsbelegen einzureichen. Damit trägt die Förderung von familienpolitischen Projekten in Kärnten dazu bei, engagierte Träger:innen bei der Umsetzung innovativer und nachhaltiger Angebote für Familien zu unterstützen.

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