Förderung von Ferienbetreuungen im Burgenland
Förderung von Ferienbetreuungsaktionen im Burgenland zur Entlastung erwerbstätiger Eltern, insbesondere Alleinerziehender. Anträge sind bis spätestens 6 Monate nach Durchführung zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Zur finanziellen Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen bei der Durchführung von Ferienbetreuungsaktionen für Kinder bis 14 Jahre im Burgenland, um erwerbstätige Eltern, vor allem Alleinerziehende, zu entlasten.
Förderfähige Ausgaben
- Nicht gedeckte finanzielle Aufwendungen
- Verpflegungskosten
- Spezialangebote (z.B. Ausflüge, Sport)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Burgenland
- Gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Tätigkeit
- Betreuung von Kindern bis 14 Jahre im Burgenland
- Maximal 25 Kinder pro Gruppe
- Kindgerechte Örtlichkeit und altersgemäßes Betreuungsprogramm
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrags- und Abrechnungsformular
- Einnahmen-Ausgabenrechnung
- Originalrechnungen und Zahlungsnachweise
- Nachweis der Qualifikation der Betreuer
- Betreuungsprogramm mit Angaben zu Anzahl, Alter und Wohnort der Kinder
Beschreibung
Die Förderung von Ferienbetreuungen im Burgenland richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz im Burgenland, die während der Schulferien Betreuungsaktionen für Kinder bis 14 Jahre anbieten. Ziel des Zuschusses ist die Entlastung erwerbstätiger Eltern, insbesondere Alleinerziehender, durch ein kindgerechtes Betreuungsprogramm in kleinen Gruppen (maximal 25 Kinder). Voraussetzung für die Förderung sind eine nicht gewinnorientierte Tätigkeit, eine angemessene Räumlichkeit (z. B. Schule, Kindergarten), pädagogisch qualifiziertes Personal sowie sozial gestaffelte Elternbeiträge. Integrative Betreuungsangebote und ganztägige Programme (Montag–Donnerstag 8:00–16:00 Uhr, Freitag 8:00–13:00 Uhr) werden besonders berücksichtigt.
Gefördert werden zu 100 % nicht gedeckte finanzielle Aufwendungen, darunter Verpflegungskosten sowie Spezialangebote wie Ausflüge oder Sportaktivitäten. Pro Gruppe und Woche stehen bis zu 350 € zur Verfügung, bei integrativen oder ganztägigen Betreuungen bis zu 500 €. Nicht erstattungsfähig ist die Umsatzsteuer. Anträge können jederzeit gestellt werden, müssen jedoch spätestens sechs Monate nach Abschluss der Ferienbetreuung eingereicht werden. Der Förderantrag ist mit dem offiziellen Antrags- und Abrechnungsformular, der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Originalrechnungen sowie Zahlungsnachweisen, Qualifikationsnachweisen des Betreuungs-personals und einem Betreuungsprogramm mit Angaben zu Anzahl, Alter und Wohnort der Teilnehmer:innen zu unterlegen.
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