Förderung von Film- und Medienprojekten
Unterstützung professioneller künstlerischer Film- und Medienprojekte mit unmittelbarem Oberösterreich-Bezug. Anträge sind laufend bis auf Weiteres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung professioneller künstlerischer Spiel-, Dokumentar- und Experimentalfilmprojekte mit unmittelbarem und vorrangigem Oberösterreichbezug, Förderung künstlerischer Medienprojekte, medienkultureller Jahresprogramme sowie filmkultureller Veranstaltungen und Filmfestivals in Oberösterreich.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten, die nicht dem Förderzweck zuordenbar sind
- Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren (ausgenommen Lohnnebenkosten)
- Anwalts- und Notariatskosten
- Mahnspesen, Strafgelder, Säumniszuschläge und Zinsen
- Repräsentationskosten sowie Kosten für Geschenke, Verpflegung und Bewirtung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Übereinstimmung mit den Zielen des Oberösterreichischen Kulturleitbilds
- Einhaltung des Oö. Kulturförderungsgesetzes
- Beachtung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Beachtung der Allgemeinen Fördergrundsätze der Abteilung Kultur
- Erfüllung der spezifischen Förderkriterien für Film- und Medienprojekte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular
- Detaillierte Beschreibung des Programmes bzw. des Projektes
- Kostenkalkulation und schlüssiger Finanzierungsplan
- Bei Jahresprogrammen: rechtsverbindlich unterfertigter Rechnungsabschluss des Vorjahres
- Je nach Förderschiene zusätzliche Unterlagen
Beschreibung
Mit dem Angebot in Oberösterreich wird ein kontinuierlicher Zuschuss bereitgestellt, der professionelle künstlerische Film- und Medienprojekte mit klarem regionalem Bezug fördert. Im Fokus stehen Spiel-, Dokumentar- und Experimentalfilme sowie innovative Medienprojekte, medienkulturelle Jahresprogramme und filmkulturelle Veranstaltungen inklusive Festivals. Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen aus Oberösterreich erhalten damit finanzielle Unterstützung für kreative Vorhaben, die das kulturelle Leben im Bundesland bereichern und die regionale Identität auf der Leinwand oder in interaktiven Formaten zum Ausdruck bringen.
Antragsberechtigt sind professionelle Künstler:innen, Medienschaffende und Veranstalter:innen mit Standort in Oberösterreich. Voraussetzung ist die Übereinstimmung mit dem Oberösterreichischen Kulturleitbild, dem Kulturförderungsgesetz sowie den landesweiten Förderungsrichtlinien und Grundsätzen. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie eine Kostenkalkulation mit schlüssigem Finanzierungsplan einzureichen; Jahresprogramme erfordern zusätzlich den rechtsverbindlichen Rechnungsabschluss des Vorjahres. Zweckfremde Ausgaben wie Steuern, Abgaben, Anwaltskosten, Mahnspesen und Repräsentationskosten können nicht geltend gemacht werden. Die Einreichung von Fördergesuchen ist fortlaufend bis auf Weiteres möglich, wodurch eine flexible Projektplanung und zeitnahe Finanzierung gewährleistet wird.
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