Zuschuss

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Unternehmen, Hochschulen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen EFRE-Zuschüsse für innovative Vorhaben in Forschung, Entwicklung und Digitalisierung. Anträge sind laufend möglich, mindestens 14 Tage vor Projektbeginn.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Unternehmensgröße: alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: mindestens 15.000 €
Förderquote: 25% - 100%

Förderziel

Unterstützung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen auf Basis neuer wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse in Mecklenburg-Vorpommern durch Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern
  • Vorhaben überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen
  • Vorrangige Nutzung des ZIM des Bundes – max. 2 Vorhaben in EFRE-Förderperiode 2021–2027
  • Nachweis gesicherter Eigenanteilsfinanzierung
  • Vorhaben muss zur Schaffung oder Sicherung nachhaltiger Arbeitsplätze beitragen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze (bei Verbundvorhaben)
  2. Antragsformular
  3. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Wirtschaftlicher Erfolg und Verwertungsaussicht
  • Schaffung bzw. Sicherung nachhaltiger Arbeitsplätze

Beschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Digitalisierungsprojekte in Wirtschaft, Wissenschaft und gemeinnützigen Einrichtungen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in den Bereichen Forschung & Innovation, Digitalisierung sowie Beratungs- und Finanzierungsdienstleistungen. Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf Basis aktueller wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenordnungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern sowie Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die mit ihrem Projekt zur Schaffung oder Sicherung nachhaltiger Arbeitsplätze beitragen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei die Mindestfördersumme 15.000 € beträgt.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist der überwiegend regionale Projektdurchführung und der Nachweis der gesicherten Eigenanteilsfinanzierung. Ein Vorrang des bundesweiten Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) ist zu beachten; es können bis zu zwei Vorhaben in der EFRE-Periode 2021–2027 profitieren. Die Förderquote variiert je nach Projektumfang und Unternehmensgröße zwischen 25 % und 100 %. Bewertet werden insbesondere Innovationsgehalt, wirtschaftliche Verwertbarkeit sowie der Beitrag zur Beschäftigungssicherung. Anträge sind fortlaufend möglich und spätestens 14 Tage vor Vorhabensbeginn beim Technologie-Beratungs-Institut GmbH einzureichen. Erforderliche Unterlagen umfassen Projektskizze (bei Verbundvorhaben), Antragsformular und Verwendungsnachweis.

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