Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)
Steuerliche Forschungszulage für Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland zur finanziellen Unterstützung von FuE-Vorhaben. Antragstellung ist jederzeit digital möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen durch steuerliche Zulage auf FuE-Personalkosten, Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten gemäß dem Forschungszulagengesetz.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen für FuE
- Gemeinkosten
- Sonstige Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz bzw. Steuersitz in Deutschland
- Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten nach den Vorgaben des Forschungszulagengesetzes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Bescheinigung über die Förderfähigkeit
- Projektbeschreibung
- Nachweis der kalkulierten FuE-Aufwendungen
Beschreibung
Die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) unterstützt bundesweit ansässige Unternehmen und Existenzgründer:innen bei der Umsetzung von Forschung & Entwicklungsprojekten. Mit einem Förderumfang von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben entlastet die Zulage insbesondere Personalaufwendungen für FuE, Gemeinkosten sowie sonstige Betriebskosten. Anträge können jederzeit digital gestellt werden und durchlaufen ein zweistufiges Verfahren: Zunächst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) die Förderfähigkeit der eingereichten Vorhaben. Nach positiver Bescheinigung wird diese dem zuständigen Finanzamt vorgelegt, um die steuerliche Entlastung zu realisieren.
Unternehmen aller Größen mit Steuersitz in Deutschland, die eigenständig oder in Verbundprojekten forschen, profitieren von dieser dauerhaften Fördermöglichkeit. Voraussetzung ist der Nachweis über die kalkulierten FuE-Aufwendungen in einer Projektbeschreibung sowie ein Antrag auf Bescheinigung über die Förderfähigkeit. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage in Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden arbeitet digital, um schnelle Entscheidungen und maximale Transparenz zu gewährleisten. Diese steuerliche Zulage stärkt die Innovationskraft betrieblicher Forschungsaktivitäten und trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland nachhaltig zu erhöhen.
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