Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau
Zukunft Bau-Förderaufruf 2026: Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bauwesen. Anträge können bis zum 01.09.2026 eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bauwesen zur Stärkung von Innovationen, Nachhaltigkeit und Effizienz in Bauprozessen, -materialien und -technologien.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Lebensläufe der Projektverantwortlichen
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Praxisrelevanz im Bauwesen
- Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Das Zukunft Bau-Programm 2026 fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bauwesen und richtet sich an Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen, Existenzgründer:innen sowie gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland. Ziel ist die Stärkung von Innovationen, Nachhaltigkeit und Effizienz in Bauprozessen, -materialien und -technologien. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Forschung & Innovation, Wissenschaft, Bauten & Denkmalschutz, Städtebau & Stadterneuerung sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Mit dem Zuschuss soll die Entwicklung zukunftsweisender Methoden und Ansätze angestoßen werden, die eine hohe Praxisrelevanz im Bauwesen aufweisen und zugleich wirtschaftliche sowie ökologische Maßstäbe erfüllen.
Interessiert sind insbesondere Forschende, Start‐ups, Kommunen und weitere Akteur:innen, die neuartige Konzepte für Bau- und Stadtentwicklungsprojekte konzipieren oder umsetzen möchten. Antragsberechtigt sind zudem Forschungseinrichtungen und Unternehmen jeder Größe. Die Bewerbungsunterlagen umfassen eine ausführliche Projektbeschreibung, einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Lebensläufe der verantwortlichen Projektleitung. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekte, Praxisrelevanz und Wirtschaftlichkeit. Anträge können bis einschließlich 01.09.2026 eingereicht werden. Mit dem Förderaufruf schafft das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Impuls für zukunftsfähige Bauvorhaben und trägt zur Erreichung nationaler Klimaziele bei.
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