Zuschuss

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft

Bundesweite Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft. Zuschüsse bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Projektskizzen können im Rahmen aktueller Bekanntmachungen laufend eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2030
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Förderquote: bis zu 100%

Förderziel

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt Forschungsprojekte in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft einschließlich Aquakultur. Gefördert werden grundlagen- und entwicklungsorientierte Forschungsprojekte, praxisorientierte Vorhaben sowie der Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstungsgegenstände
  • Kosten für Auftragsforschung, Fachwissen und Patente
  • Beratungskosten
  • Zusätzliche Gemeinkosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Anschaffungskosten für PKW und Vertriebsfahrzeuge
  • Büroeinrichtungen und Standard-Software
  • Kreditbeschaffungskosten, Leasing- und Pachtkosten
  • Steuern (Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer)
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland
  • Vorhaben von erheblichem Bundesinteresse und neuartig mit erheblichem Vorteil
  • Ausreichende Qualifikation und personelle sowie materielle Kapazität
  • Gewährleistung oder Konzept für Wissenstransfer bzw. Technologietransfer

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Nachweis der Qualifikation und Kapazität
  3. Finanzierungsplan
  4. Transferkonzept
  5. Erklärung zum Bundesinteresse

Bewertungskriterien

  • Neuheitsgrad und Bundesinteresse
  • Beitrag zu den Zielen der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft
  • Qualifikation und Kapazität der Antragstellenden
  • Geplanter Wissenstransfer in die Praxis
  • Innovationsgehalt des Vorhabens

Beschreibung

Mit dem Ziel, die ökologisch wirtschaftende Land- und Lebensmittelbranche in Deutschland entscheidend voranzubringen, fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bundesweit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ebenso wie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer – einschließlich der Aquakultur. Die Initiative richtet sich an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, klein- und mittelständische Unternehmen, öffentliche Institutionen sowie Interessenverbände und sonstige Vereine mit Geschäftsbetrieb in Deutschland. Gefördert werden sowohl grundlagen- und entwicklungsorientierte Projekte als auch praxisnahe Demonstrationsvorhaben, um neuartige Verfahren entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu etablieren und gesellschaftliche Leistungen wie Klimaschutz, Ressourcenschutz, Biodiversität, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit nachhaltig zu stärken.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten abdecken. Berücksichtigt werden Personalkosten, Aufwendungen für Instrumente und Ausrüstungsgegenstände, Auftragsforschung, Fachwissen und Patente, Beratungskosten, zusätzliche Gemeinkosten sowie sonstige projektbezogene Betriebskosten. Nicht förderfähig sind Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Büroeinrichtungen und Standard-Software, Anschaffung von PKW und Vertriebsfahrzeugen sowie Kredit-, Leasing- und Pachtkosten. Die Auswahl der Projekte erfolgt kontinuierlich im Rahmen aktueller Bekanntmachungen; Projektskizzen können fortlaufend bis zum 30. Juni 2030 eingereicht werden. Entscheidende Bewertungskriterien sind der Neuheitsgrad und das Bundesinteresse, der Beitrag zu den Zielen der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft, die fachliche Qualifikation und Kapazität der Antragstellenden sowie ein überzeugendes Konzept für den Wissenstransfer in die Praxis.

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