Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Technologien für eine effiziente Kreislaufwirtschaft
Zuschussprogramm des Landes Hessen für Unternehmen mit Betriebsstätte in Hessen zur Förderung von F&E-Vorhaben im Bereich industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft. Förderaufruf beendet 13.10.2023, Anträge weiterhin möglich, Bearbeitung ab 2024.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der (Weiter-)Entwicklung neuer Sortier- und Recyclingtechnologien sowie Verfahren zur Erhöhung des Rezyklateinsatzes, um den Übergang der Wirtschaft von der linearen hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen und die Innovationskraft Hessens zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten (Instrumente, Ausrüstung)
- Auftragsforschung, Lizenzen, Patente, Beratung
- Gemeinkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Hessen
- Technologiereifegrad TRL 4–8
- Mindestförderfähige Kosten 100.000 €
- Projektlaufzeit max. 36 Monate
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Vorhabenbeschreibung (WIBank-Vorlage)
- KMU-Selbsterklärung (für KMU)
- Formular Nettoeinnahmen
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
- Nutzen für den Standort Hessen
Beschreibung
Das hessische Zuschussprogramm unterstützt Unternehmen mit Betriebsstätte in Hessen bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Förderung einer effizienten Kreislaufwirtschaft. Gefördert werden industrielle Forschungsprojekte (TRL 4) sowie experimentelle Entwicklungen bis TRL 8, die auf die Entwicklung neuer Sortier- und Recyclingtechnologien oder Verfahren zur Erhöhung des Rezyklateinsatzes abzielen. Antragsberechtigt sind sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Großunternehmen, die mindestens 100.000 € förderfähige Kosten nachweisen und eine Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten anstreben. Die Zuwendung beträgt je nach Unternehmensgröße und Projektphase zwischen 25 % und 50 % der förderfähigen Ausgaben, zu denen Personalkosten, Sach- und Gemeinkosten sowie Auftragsforschung, Lizenzen, Patente und Beratung zählen – Reisekosten sind ausgeschlossen. Insgesamt können bis zu 1 Mio. € pro Vorhaben beantragt werden.
Der Förderaufruf endete offiziell am 13.10.2023, doch Anträge können fortlaufend eingereicht werden; eine Bearbeitung erfolgt ab 2024, vorbehaltlich ausreichender Landesmittel. Die Bewertung orientiert sich am Innovationsgehalt, dem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft sowie dem Nutzen für den Wirtschaftsstandort Hessen. Zur Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine Vorhabenbeschreibung auf Basis der WIBank-Vorlage, eine KMU-Selbsterklärung (für KMU) und das Formular Nettoeinnahmen einzureichen. Ziel des Programms ist es, Unternehmen bei der Transformation von der linearen zur zirkulären Wertschöpfung zu begleiten und die Innovationskraft Hessens nachhaltig zu stärken. Interessierte Unternehmen erhalten vorab Beratung und können sich über die Förderkonditionen detailliert in den bereitgestellten Richtlinien und Formularen informieren.
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