Zuschuss

Förderung von Forschungsvorhaben von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-ForschungsSchub)

Förderung anwendungsbezogener Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften mit bis zu 200.000 € pro Vorhaben. Interessenbekundungen bis 15.09.2026, 15.03.2027 oder 15.09.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
26.05. - 15.09.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 200.000 € pro Vorhaben
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Unterstützung von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) bei der Weiterentwicklung eigener Forschungsergebnisse in die nächste innovative Phase und Vorbereitung ihrer Verwertung durch anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

Förderfähige Ausgaben

  • Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
  • Weiterentwicklung von Methoden, Techniken und Verfahren
  • Netzwerkaufbau und Begleitmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • HAW entsprechend § 3 Abs. 1 der Bund-Länder-Vereinbarung zum Programm "Forschung an HAW"
  • Einreichung einer Interessenbekundung bis zum 15.09.2026, 15.03.2027 oder 15.09.2027
  • Vorliegen eigener Forschungsergebnisse
  • Einbindung assoziierter Partner im Antrag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Interessensbekundung
  2. Begleitdokumente gemäß Förderrichtlinie

Beschreibung

Die Fördermaßnahme HAW-ForschungsSchub unterstützt bundesweit Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) dabei, eigene Forschungsergebnisse praxisnah weiterzuentwickeln und innovationsbereit zu machen. Gefördert werden anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aller Fachrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Pro Vorhaben können bis zu 200.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Im Zentrum stehen die Weiterentwicklung von Methoden, Techniken und Verfahren sowie der Aufbau tragfähiger Netzwerkstrukturen, um Forschungsergebnisse entlang von Reifegradmodellen wie TRL oder SRL systematisch in marktreife Produkte oder Dienstleistungen zu überführen. Die Maßnahme richtet sich insbesondere an HAW gemäß § 3 Abs. 1 der Bund-Länder-Vereinbarung „Forschung an HAW“ und legt großen Wert auf die Einbindung assoziierter Partner:innen aus Wirtschaft und Forschung, die eine spätere Verwertung unterstützen können.

Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst ist eine Interessenbekundung mit den erforderlichen Begleitdokumenten bis zum 15. 09.2026, 15. 03.2027 oder 15. 09.2027 einzureichen. Aus den eingegangenen Skizzen werden per Losverfahren bis zu 60 Projekte ausgewählt und zur Einreichung eines formellen Förderantrags aufgefordert. Förderfähige Ausgaben umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die Weiterentwicklung technischer Verfahren sowie begleitende Netzwerk- und Transfermaßnahmen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist neben eigenen Forschungsergebnissen auch der Nachweis der Zusammenarbeit mit Unternehmen oder anderen Einrichtungen. Dieses Programm bietet HAW die Chance, ihre innovationsorientierten Projekte gezielt zu professionalisieren und den Weg in die praktische Anwendung nachhaltig zu ebnen.

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