Zuschuss

Förderung von Fortbildungslehrgängen an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik

Förderprogramm in Nordrhein-Westfalen zur Teilnahme an Fortbildungslehrgängen zur Schichtführung und Technikerin/Techniker für Bohr- und Fördertechnik. Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis 30.06.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.05. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 5.000 € für Schichtführerin/Schichtführer, 10.000 € für Technikerin/Techniker

Förderziel

Förderung der Teilnahme an Fortbildungslehrgängen zur Schichtführerin oder Schichtführer sowie zur Technikerin oder zum Techniker für Bohr- und Fördertechnik an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik in Nordrhein-Westfalen.

Förderfähige Ausgaben

  • Teilnahmegebühren der Fortbildungslehrgänge

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
  • Sitz in Nordrhein-Westfalen und Tätigkeit im Bereich Bohr- und Fördertechnik

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Rechnung
  2. Teilnahmebescheinigung
  3. Beschäftigungsnachweis
  4. PIN-Code-Bestätigung

Beschreibung

Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Privatpersonen mit Wohnsitz sowie in NRW ansässige Unternehmen aus dem Bereich Bohr- und Fördertechnik bei der Teilnahme an Fortbildungslehrgängen an staatlich anerkannten Fachschulen für Technik. Gefördert werden sowohl Schichtführungslehrgänge als auch technische Weiterbildungen zur Techniker:in für Bohr- und Fördertechnik. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 5 000 € pro Schichtführungsmaßnahme und bis zu 10 000 € für die Techniker:innen-Ausbildung. Anträge können bis zum 30. Juni 2027 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eingereicht werden. Voraussetzung ist ein Nachweis über den Wohnsitz oder den Sitz und die berufliche Tätigkeit in NRW; förderfähig sind ausschließlich die Teilnahmegebühren der Lehrgänge. Pro Betrieb wird jährlich jeweils eine Weiterbildung zur Schichtführung und zur Technikerausbildung gefördert.

Das Antragsverfahren läuft über ein elektronisches Formular, in dem ein PIN-Code-Verfahren zum Upload der erforderlichen Unterlagen – u. a. Rechnung, Teilnahmebescheinigung, Beschäftigungsnachweis und PIN-Code-Bestätigung – genutzt wird. Nach positiver Prüfung wird ein Zuwendungsbescheid erteilt, mit dem die Maßnahme beauftragt werden darf. Der Verwendungsnachweis erfolgt ebenfalls digital und wird auf Grundlage der Originalbelege geprüft. Teilnehmende profitieren von maßgeschneiderten Curricula, die Wissen zu Bohrspülungen, Bohrwerkzeugen für Pilotbohrungen und Arbeitssicherheit vermitteln. Ziel des Programms ist es, die Fachkräftebasis im Bereich Bohr- und Fördertechnik zu stärken und damit einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und zur nachhaltigen Sicherung technischer Kompetenzen in NRW zu leisten.

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