Zuschuss

Förderung von Frauen- und Mädchenorganisationen

Zuwendung zur Verbesserung der gesellschaftlichen, sozialen und rechtlichen Situation von Frauen und Mädchen in Rheinland-Pfalz.

Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Fördersumme: 1.300€
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Maßnahmen und Projekten, die darauf abzielen, die gesellschaftliche, soziale und rechtliche Situation von Frauen und Mädchen in Rheinland-Pfalz zu verbessern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein oder Verband
  • Sitz in Rheinland-Pfalz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. detaillierter Finanzierungsplan
  2. Projektbeschreibung
  3. Gesicherte Finanzierungsnachweise

Beschreibung

Das Förderprogramm „Förderung von Frauen- und Mädchenorganisationen“ richtet sich an gemeinnützige Organisationen in Rheinland-Pfalz, die sich zum Ziel gesetzt haben, die gesellschaftliche, soziale und rechtliche Situation von Frauen und Mädchen nachhaltig zu verbessern. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt und unterstützt Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen, welche einen wesentlichen Beitrag zur Gleichstellung leisten. Dies umfasst unter anderem kurzfristige Vorhaben wie Workshops, Seminare, Tagungen oder Informationsveranstaltungen, die insbesondere innovativen und modellhaften Charakter besitzen und die regionale Relevanz unterstreichen. Das Programm fördert ausschließlich rechtsfähig eingetragene Frauen- und Mädchenvereine sowie Verbände, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.

Im Rahmen der Förderung wird eine Fördersumme von bis zu 1.300 Euro bereitgestellt, wobei die finanzielle Unterstützung ergänzend zu bereits gesicherten Eigenmitteln oder Drittmitteln eingesetzt wird. Um einen Antrag erfolgreich einzureichen, ist es erforderlich, einen detaillierten Finanzierungsplan sowie eine präzise Projektbeschreibung und gesicherte Finanzierungsnachweise beizulegen. Die Anträge müssen in fortlaufender Förderung spätestens 12 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Dabei wird darauf geachtet, dass die geplanten Vorhaben noch nicht begonnen wurden, um eine zweckentsprechende und regelkonforme Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel sicherzustellen.

Das Programm fokussiert sich auf die gezielte Unterstützung von Maßnahmen, die nicht nur regionale, sondern auch überregionale Impulse zur Stärkung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen setzen. Neben der finanziellen Zuwendung wird besonderer Wert auf die Umsetzung von Aktivitäten gelegt, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen und beispielhafte Vorgehensweisen in der Förderung der Gleichstellung aufzeigen. Dabei wird durch den Einsatz genderneutraler und inklusiver Sprache eine vorurteilsfreie Ansprache sichergestellt. Durch die Förderung innovativer Konzepte bietet dieses Programm Frauen- und Mädchenorganisationen die Chance, ihre Projekte in einem unterstützenden finanziellen und strukturellen Rahmen umzusetzen und somit langfristig die gesellschaftliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz positiv zu beeinflussen.

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