Zuschuss

Förderung von Freizeiten und Fahrten der Sozial- und Sportstiftung des Landkreises Northeim

Förderung im Rahmen einer eigenen Förderleitlinie für Freizeiten sowie (Tages-)Fahrten im Landkreis Northeim. Details zu Voraussetzungen, Einreichungsfristen und Zuwendungsmodalitäten in der Leitlinie geregelt.

Kinder und Jugendliche Soziales Sport

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen bei der Durchführung sozialer und sportlicher Freizeiten und Tagesfahrten für Kinder und Jugendliche.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit im Landkreis Northeim
  • Gemeinnützige oder wohltätige Ausrichtung
  • Antrag für Freizeiten oder Tagesfahrten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Projektförderung
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Kostenvoranschläge

Beschreibung

Die Sozial- und Sportstiftung des Landkreises Northeim fördert gemeinnützige Träger im Landkreis Northeim mit Zuschüssen für mehrtägige Freizeiten und (Tages-)Fahrten mit sozialem oder sportlichem Schwerpunkt. Ziel ist es, die Teilhabe von Kinder:innen und Jugendlichen zu stärken und ehrenamtliche Initiativen von Vereinen, Verbänden sowie öffentlichen Einrichtungen zu unterstützen. Die durch eine eigene Förderleitlinie geregelte Förderung eröffnet vielfältige Möglichkeiten, kreative Freizeitprojekte umzusetzen, von naturnahen Gruppenfahrten bis hin zu sportorientierten Camps.

Förderberechtigt sind Träger mit Sitz oder regelmäßiger Tätigkeit im Landkreis Northeim, die eine gemeinnützige oder wohltätige Ausrichtung nachweisen können. Anträge müssen mindestens einen Monat vor der jeweiligen Sitzung des Stiftungsvorstands eingereicht werden (z. B. bis zum 05.10.2024 für die November-Sitzung). Zur vollständigen Antragstellung gehören der ausgefüllte Antrag auf Projektförderung, eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie aktuelle Kostenvoranschläge. In den Förderleitlinien sind alle Voraussetzungen, Fristen und Modalitäten detailliert aufgeführt. Nach positiver Entscheidung sind eine ordnungsgemäße Mittelverwendung sowie eine Abrechnung auf Basis des Projektabschlussbogens und einer Empfangsbestätigung erforderlich. Durch diese strukturierte Vergabe unterstützt die Stiftung Initiativen, mit denen junge Menschen neue Erfahrungen sammeln und Gemeinschaft erleben können.

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