Förderung von ganztägigen Schulformen - Schulische Tagesbetreuung in Tirol
Förderung zur Ausweitung und Erhaltung eines flächendeckenden Angebots an Tagesbetreuung an ganztägigen Schulformen und während der Ferienzeiten in Tirol. Anträge möglich bis 31.12.2033.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, ein flächendeckendes Angebot an Tagesbetreuung an ganztägigen Schulformen und anderen Betreuungseinrichtungen für 40 % der Kinder von 6 bis 15 Jahren bzw. bei 85 % der allgemein bildenden Pflichtschulen sicherzustellen und außerschulische Betreuungsangebote während der Ferienzeiten in bedarfsgerechter Form zu erhalten und weiter auszubauen.
Förderfähige Ausgaben
- Zweckzuschüsse als Anschubfinanzierung
- Investitionen in schulische Infrastruktur für ganztägige Schulformen
- Personalkosten für ganztägige Betreuungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tagesbetreuung muss an allen Schultagen von 07:00 bis mindestens 16:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr) angeboten werden
- Ferienbetreuung an ganztägigen Schulformen muss an allen Werktagen von 08:00 bis mindestens 16:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr) verfügbar sein
- Investitionen in infrastrukturelle Maßnahmen müssen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
- Einsatz von qualifiziertem Personal gemäß schulrechtlichen Bestimmungen
- Beiträge für Betreuungsteil sind sozial gestaffelt nach finanzieller Leistungsfähigkeit
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Beschreibung
Die Landesförderung in Tirol richtet sich an öffentliche Einrichtungen, um ein flächendeckendes Angebot schulischer Tagesbetreuung für Schüler:innen im Alter von 6 bis 15 Jahren auszubauen und dauerhaft zu sichern. Mit dem Ziel, dass 40 % dieser Altersgruppe und 85 % der allgemein bildenden Pflichtschulen ganztägige Betreuungsformen bereitstellen, umfasst die Maßnahme die Betreuung an allen Schultagen von 07:00 bis mindestens 16:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr) sowie außerschulische Ferienbetreuung an Werktagen von 08:00 bis 16:00 Uhr. Anträge können im Zeitraum von 01.09.2017 bis 31.12.2033 eingereicht werden.
Gefördert werden Zweckzuschüsse als Anschubfinanzierung sowie Investitionen in die schulische Infrastruktur ganztägiger Schulformen, darunter bauliche Maßnahmen und Ausstattung von Lern- und Spielbereichen. Ebenso werden Personalkosten für qualifizierte Betreuungskräfte übernommen, die den schulrechtlichen Anforderungen entsprechen. Öffentliche Schulträger und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Einrichtungen profitieren von Zuschüssen für pädagogisches Fachpersonal und zusätzliche Betreuungszeiten während der Ferien. Eine sozial gestaffelte Beitragsregelung orientiert sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familien. Investitionen müssen den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit genügen, während Gruppengrößen von bis zu 25 Kindern eingehalten werden. Ausbaupläne sind bis Ende 2019 zu erstellen und bis zum Ende der Förderperiode jährlich zu aktualisieren, um eine bedarfsgerechte und nachhaltige Entwicklung sicherzustellen. Anträge können bis Ende 2033 gestellt werden.