Förderung von Gemeinden zur Errichtung passiver Breitbandinfrastrukturen
Land Tirol unterstützt Tiroler Gemeinden bei der Errichtung passiver Breitbandinfrastruktur für Glasfasernetze mit einem nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss von bis zu 50 % der förderbaren Kosten (maximal 250.000 €). Antragszeitraum: 01.03.2024–31.12.2028.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Gemeinden bei der Errichtung von passiver Breitbandinfrastruktur für Glasfasernetze in Gebieten ohne ausreichende gigabitfähige Breitbandversorgung. Ziel ist die Schaffung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs gegen ein angemessenes Entgelt.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderung nur für Tiroler Gemeinden, Kooperationen von Tiroler Gemeinden oder Tiroler Gemeindeverbände
- Fördergebiet ohne ausreichende gigabitfähige Breitbandinfrastruktur
- Öffentliche Unternehmen im mehrheitlichen Eigentum von Gemeinden nur in besonders begründeten Fällen und ausschließlich als Netzbereitsteller
Beschreibung
Im Rahmen des Breitbandförderungsprogramms des Landes Tirol werden gezielt Tiroler Kommunalverwaltungen beim Aufbau passiver Glasfaser-Breitbandinfrastrukturen unterstützt. Das Programm greift insbesondere in Gebieten, in denen eine gigabitfähige Versorgung fehlt, und hat zum Ziel, offene Netzzugänge für alle Marktteilnehmer:innen zu ermöglichen. Der nicht rückzahlbare Einmalzuschuss fördert Investitionen in zentrale Komponenten wie Leerrohre, Kabeltrassen und Verteilernetze und schafft so die technische Grundlage für eine nachhaltige Digitalisierung von Infrastruktur, urbaner Entwicklung und kommunalen Services. Durch die stärkere Vernetzung sollen langfristig Wirtschaftskraft, Lebensqualität und Widerstandsfähigkeit der Regionen gesteigert werden. Thematisch deckt die Initiative die Bereiche Infrastruktur, Digitalisierung und Städtebau ab.
Förderberechtigt sind Tiroler Gemeinden, Kooperationen von Gemeinden und Gemeindeverbände; in Ausnahmefällen können öffentliche Unternehmen im mehrheitlichen Eigentum der Gemeinden gefördert werden, sofern sie ausschließlich als Netzbereitsteller:innen auftreten. Die beantragbare Förderquote liegt bei 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 250 000 € pro Vorhaben. Wesentliche Voraussetzung ist die Lage in einem bisher unterversorgten Ausbaugebiet mit weniger als gigabitfähiger Breitbandinfrastruktur. Der Antragszeitraum erstreckt sich vom 01.03.2024 bis 31.12.2028. Ausführliche Förderrichtlinien sowie Antrags- und Abrechnungsunterlagen stehen online bereit. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Bau- und Planungsleistungen ist Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses. Die Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zur digitalen Souveränität der Gemeinden und fördert eine zukunftsfähige Stadt- und Regionalentwicklung.