Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026
Unterstützung hessischer Kommunen bei der Einrichtung von Gemeindepfleger:innen-Stellen mit bis zu 80% Zuschuss, Antragsfristen 28.02., 30.06. und 31.10. eines Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Personalstellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern in hessischen Kommunen zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigung für hessische Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen mit Befürwortung des Landkreises
- Gemeindepfleger:innen müssen über eine Qualifikation als Altenpfleger:in, sozialmedizinische:r Assistent:in, medizinische:r Fachangestellte:r mit Versorgungsassistent:innen-Zusatzqualifikation (VERAH) oder Sozialarbeiter:in verfügen
- Stelle muss mindestens 50% der tariflichen Wochenarbeitszeit umfassen
- Einreichung eines gültigen kreisweiten bzw. stadtbezogenen Konzepts
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kreiskonzept
- Nachweis der Qualifikation der Gemeindepfleger:innen
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt hessische Kommunalverwaltungen bei der Einrichtung von Stellen für Gemeindepfleger:innen, die als Schnittstelle zwischen medizinischer und pflegerischer Versorgung in ländlichen Regionen agieren. Mit einer Förderquote von bis zu 80 % der förderfähigen Personalkosten und einem Höchstbetrag von 50 000 € pro Jahr werden qualifizierte Altenpfleger:innen, sozialmedizinische Assistent:innen, medizinische Fachangestellte mit VERAH-Qualifikation oder Sozialarbeiter:innen gefördert. Ziel ist es, den Versorgungsbedarf älterer und pflegebedürftiger Menschen frühzeitig zu erkennen, individuelle Unterstützungspläne zu erstellen, präventive Angebote anzustoßen und Versorgungslücken vor Ort zu schließen. Öffentlich-rechtliche Institutionen wie Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen mit Befürwortung des zuständigen Landkreises sind antragsberechtigt.
Die Förderung setzt die Einreichung eines gültigen kreisweiten oder stadtbezogenen Konzepts voraus, das die geplanten Aufgabenfelder und Netzwerkarbeit erläutert. Die Stelle muss mindestens 50 % der tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeit umfassen und die Gesamtfinanzierung abgesichert sein. Zum Antrag gehören Nachweise über die Qualifikation der Gemeindepfleger:innen, das Finanzierungskonzept und das kreisweite Konzept. Anträge können jeweils bis zum 28. Februar, 30. Juni und 31. Oktober eines Jahres beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege eingereicht werden. Das Programm trägt dazu bei, die Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken und eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen.