Zuschuss

Förderung von gesellschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen

Einzelpersonen, Vereine und Institutionen in der Steiermark werden bei Projekten gesellschafts- und sozialpolitischen Interesses mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Laufende Antragsstellung, alle zwei Jahre Auszeichnung mit dem Menschenrechtspreis.

Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
21.10.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Unterstützung von Einzelpersonen sowie Vereinen und Institutionen bei der Durchführung von Projekten, die von gesellschafts- und sozialpolitischem Interesse sind. Entscheidungskriterien sind der volkswirtschaftliche Nutzen und der Steiermark-Bezug der Maßnahmen. Zusätzlich werden alle zwei Jahre herausragende Projekte mit dem Menschenrechtspreis des Landes prämiert.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollständig eingebrachter Förderungsantrag mit Nachweis der Förderungswürdigkeit des Projekts oder der Maßnahme
  • Für den Menschenrechtspreis: entsprechende Juryentscheidung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig eingereichter Förderungsantrag
  2. Unterlagen zum Nachweis der Förderungswürdigkeit des Projekts

Bewertungskriterien

  • Volkswirtschaftlicher Nutzen
  • Steiermark-Bezug der Maßnahmen

Beschreibung

Das Programm fördert gesellschafts- und sozialpolitische Vorhaben in der Steiermark und unterstützt Einzelpersonen, Interessenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Schwerpunkte liegen in den Themenfeldern Soziales, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie sowie Arbeit & Soziales. Wesentliche Förderkriterien sind der volkswirtschaftliche Nutzen und der regionale Bezug der Maßnahmen. Dank einer permanenten Einreichmöglichkeit profitieren Initiator:innen von hoher Planungssicherheit. Zusätzlich würdigt alle zwei Jahre eine unabhängige Jury herausragende Projekte mit dem Menschenrechtspreis des Landes und setzt damit ein deutliches Zeichen für zukunftsweisendes gesellschaftliches Engagement.

Förderungsberechtigte reichen einen vollständig ausgefüllten Antrag mit aussagekräftigen Unterlagen zur Nachweisführung ein. Die Bewertung erfolgt anhand der Förderwürdigkeit des Vorhabens, des volkswirtschaftlichen Nutzens und des Steiermark-Bezugs. Ein Verwendungsnachweis in Form von Originalbelegen und – je nach Projektumfang – eines Projektberichts ist innerhalb der im Fördervertrag festgelegten Frist vorzulegen. Die kontinuierliche Vergabe der Mittel ermöglicht es, flexibel auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren und gemeinsam einen nachhaltigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in der Steiermark zu leisten.

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