Förderung von Gesundheits- oder Pflegedienstleistern zur Anstellung von Auszubildenden in der Pflege
Das Land Burgenland fördert burgenländische Gesundheits- und Pflegedienstleister, die Auszubildende im Rahmen des Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken anstellen. Die Förderung beträgt monatlich € 779,88 pro Auszubildendem, wird 14-mal jährlich ausbezahlt und ist gültig bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Gesundheits- und Pflegeberufe zu gewinnen, die Pflege- und Gesundheitsversorgung im Burgenland abzusichern und einem Personalnotstand aktiv entgegenzuwirken.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens eine Person im Rahmen des Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken angestellt
- Abschluss eines Dienstverhältnisses zu Pflegeausbildungszwecken mit der anzustellenden Person
- Ausbildung der anzustellenden Person an der Hochschule Burgenland oder der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege der Gesundheit Burgenland
- Beschäftigung der angestellten Person nach positivem Abschluss der Ausbildung in einer Einrichtung gemäß § 3 Abs. 2 im Burgenland
- Betrieb der Einrichtung gemeinnützig im Sinne der §§ 34 ff BAO und Verwendung etwaiger Einnahmenüberschüsse zur Verbesserung des Angebots für hilfsbedürftige oder behinderte Menschen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Formblatt Antrag auf Förderung von Gesundheits- oder Pflegedienstleistern im Burgenland
- Angabe der Anzahl der angestellten Personen im Rahmen des Anstellungsmodells
- Abgeschlossener Dienstvertrag zu Pflegeausbildungszwecken
Beschreibung
Die vom Land Burgenland bereitgestellte Fördermaßnahme richtet sich an gemeinnützige Gesundheits- und Pflegedienstleister:innen, die im Rahmen des Burgenländischen Anstellungsmodells Auszubildende in der Pflege beschäftigen. Sie verfolgt das Ziel, Pflege- und Gesundheitsberufe durch die Möglichkeit eines frühen Dienstvertrags aufzuwerten, voll sozialversicherte Ausbildungsplätze zu schaffen und damit dem regionalen Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken. Gleichzeitig trägt die Initiative dazu bei, die flächendeckende Versorgung älterer oder hilfsbedürftiger Menschen im Burgenland nachhaltig zu sichern und den Pflegeberuf als attraktive Zukunftsperspektive zu etablieren.
Der Zuschuss beträgt monatlich € 779,88 pro Auszubildende:n und wird 14-mal jährlich ausgezahlt. Er erstreckt sich ab Beginn des Dienstverhältnisses bis längstens zum 31.12.2026. Fördervoraussetzungen umfassen u. a. den Abschluss eines Dienstvertrags zu Pflegeausbildungszwecken, die Absolvierung der Ausbildung an der Hochschule Burgenland oder der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege der Gesundheit Burgenland sowie die spätere Weiterbeschäftigung der Absolvent:innen in einer Einrichtung im Burgenland. Anträge sind online über das dafür vorgesehene Formblatt einzureichen und müssen die Anzahl der angestellten Auszubildenden sowie den abgeschlossenen Dienstvertrag belegen. Förderempfänger:innen sind verpflichtet, Jahreslisten der Geförderten an die Abteilung 6 – Soziales und Pflege des Amtes der Burgenländischen Landesregierung zu übermitteln.