Zuschuss

Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen (Richtlinie Gesundheitsregionen)

Zuschüsse für Aufbau und Stärkung kommunaler Gesundheitsregionen in Niedersachsen – u. a. Gesundheitskonferenzen, Steuerungsgruppen und Versorgungsprojekte. Anträge jeweils bis 15.09. des Vorjahres möglich.

Städtebau & Stadterneuerung Gesundheit Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: bis zu 20.000 € (bis 90 %); bis zu 80.000 € für neue Versorgungs- und Kooperationsprojekte (max. 2 Jahre)
Förderquote: bis 90%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Aufbau neuer sowie Stärkung bereits bestehender Gesundheitsregionen in Niedersachsen durch finanzielle Förderung regionaler Gesundheitskonferenzen, Steuerungsgruppen, Arbeitsgruppen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Versorgungs- und Kooperationsprojekten zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für regionale Gesundheitskonferenzen
  • Aufwand für Steuerungs- und Arbeitsgruppen
  • Kosten für Entwicklung und Umsetzung von Versorgungs- und Kooperationsprojekten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Konzept zum dauerhaften Auf- oder Ausbau einer Gesundheitsregion
  • Darstellung von Zielsetzung und erwarteten Auswirkungen bei regional wirkenden Versorgungsprojekten
  • Zustimmung des Lenkungsgremiums Gesundheitsregionen für neue Versorgungs- und Kooperationsprojekte

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag zur kommunalen Strukturbildung
  2. Antrag zur Förderung von Projekten
  3. Konzept zum Ausbau einer Gesundheitsregion
  4. Nachweis der Zustimmung des Lenkungsgremiums Gesundheitsregionen

Beschreibung

Das Programm richtet sich an Landkreise, kreisfreie Städte, die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Göttingen – einzeln oder in Zusammenarbeit – und verfolgt das Ziel, kommunale Gesundheitsregionen in Niedersachsen aufzubauen und bereits bestehende Strukturen nachhaltig zu stärken. Öffentliche Einrichtungen können über einen Zuschuss bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert bekommen, wobei für Basismaßnahmen bis zu 20 000 € und für innovative Versorgungs- oder Kooperationsprojekte bis zu 80 000 € innerhalb einer Projektlaufzeit von maximal 24 Monaten bereitstehen. Anträge sind jeweils bis zum 15. September des Vorjahres beim zuständigen Landesamt einzureichen. Gefördert werden Themenfelder wie Städtebau & Stadterneuerung, Gesundheit, Infrastruktur sowie Arbeit & Soziales, um eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Gefördert werden regionale Gesundheitskonferenzen, die Einrichtung und Fortführung regional tagender Steuerungsgruppen sowie Arbeitsgruppen zur Entwicklung neuer Versorgungs- und Kooperationsprojekte. Voraussetzung ist ein langfristiges Konzept zum Auf- oder Ausbau der Gesundheitsregion, die Darstellung von Zielsetzungen und erwarteten Auswirkungen für geplante Versorgungsprojekte sowie die Zustimmung des Lenkungsgremiums Gesundheitsregionen für neue Vorhaben. Als förderfähige Ausgaben gelten u. a. die Organisationskosten für Konferenzen, der zeitliche Aufwand der Steuerungs- und Arbeitsgruppen sowie Aufwendungen für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte. Mit dieser Förderung unterstützt das Land Niedersachsen innovative Ansätze zur Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung, stärkt die Zusammenarbeit kommunaler Akteur:innen und trägt zur zukunftsfähigen Gestaltung regionaler Gesundheitsnetze bei.

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