Zuschuss

Förderung von Gesundheitszentren sowie von Haus- und Kinderarztpraxen im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie im ländlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern ein Gesundheitszentrum oder eine Arztpraxis neu bauen oder modernisieren wollen oder auch den Kauf eines entsprechenden Gebäudes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Fördersumme: Bis zu 750.000 € (Gesundheitszentren) oder bis zu 140.000 € (Haus-/Kinderarztpraxen)
Förderquote: 65% - 75%
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Vorhaben, die die ambulante medizinische Versorgung im ländlichen Bereich ergänzen und sichern. Dies beinhaltet den Neubau, Aus- und Umbau sowie den Erwerb von Gebäuden für Gesundheitszentren und Haus-/Kinderarztpraxen.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubaukosten
  • Ausbau-/Umbaukosten
  • Kaufpreis von Gebäuden

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben, die aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Grundlagen von anderen Leistungsträgern finanziert werden müssen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Vorhabens in ländlichen Räumen oder ländlichen Gestaltungsräumen nach dem Landesraumentwicklungsprogramm 2016 Mecklenburg-Vorpommern, in denen eine haus- oder kinderärztliche Unterversorgung besteht oder droht
  • Beitrag zur Sicherstellung oder Verbesserung der hausärztlichen und kinderärztlichen Versorgung, möglichst in einem Grund- oder Mittelzentrum
  • Erstellung eines Gesamtkonzepts und Versorgungskonzepts (bei Gesundheitszentren)
  • Beifügen einer Stellungnahme der örtlich zuständigen Raumordnungsbehörde (bei Gesundheitszentren)
  • Betrieb der geförderten Einrichtung für mindestens 10 Jahre

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gesamtkonzept
  2. Versorgungskonzept
  3. Stellungnahme der Raumordnungsbehörde
  4. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeit des Versorgungsansatzes
  • Raumplanerische Sinnhaftigkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Qualität des Versorgungskonzeptes

Beschreibung

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt innovative Projekte zur Stärkung der ambulanten medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen. Das Förderprogramm richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Privatpersonen, die den Neubau, Aus- und Umbau oder den Erwerb von Gebäuden für Gesundheitszentren sowie Haus- und Kinderarztpraxen realisieren möchten. Im Fokus stehen dabei insbesondere Regionen, in denen eine haus- oder kinderärztliche Unterversorgung besteht oder droht, weshalb Projekte, die in ländlichen Räumen gemäß dem Landesraumentwicklungsprogramm 2016 umgesetzt werden, besonders im Blickpunkt stehen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei die förderfähigen Ausgaben in den Bereichen Neubaukosten, Ausbau- und Umbaukosten sowie Kaufpreis von Gebäuden liegen.

Das Programm legt großen Wert auf ein umfassendes Versorgungskonzept, das nachhaltige Versorgungsstrategien in den Mittelpunkt stellt. Antragstellende müssen ein detailliertes Gesamtkonzept inklusive eines Versorgungskonzepts vorlegen, um die Qualität der geplanten Einrichtung darzulegen. Insbesondere bei Gesundheitszentren ist die Vorlage einer Stellungnahme der örtlich zuständigen Raumordnungsbehörde erforderlich, die die raumplanerische Sinnhaftigkeit des Vorhabens bestätigt. Weitere Kriterien, die in die Bewertung einfließen, sind die Wirtschaftlichkeit, die nachhaltige Personalgewinnung sowie die Integration zusätzlicher Versorgungsangebote wie Apotheke oder Physiotherapie. Die Förderquote variiert je nach Trägerschaft: Zuwendungsempfänger des öffentlichen Rechts können bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, während Empfänger des Privatrechts mit bis zu 65 Prozent unterstützt werden.

Im Rahmen der Förderung stehen Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 120 Monaten zur Verfügung, wobei finanzielle Zuschüsse bis zu 750.000 € für Gesundheitszentren und bis zu 140.000 € für Haus- oder Kinderarztpraxen möglich sind. Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, die medizinische Infrastruktur nachhaltig zu verbessern und die Versorgungssicherheit in ländlichen Gebieten zu erhöhen. Neben den baulichen Maßnahmen ist auch der langfristige Betrieb der geförderten Einrichtungen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren verpflichtend. Durch die Förderung werden nicht nur Investitionskosten reduziert, sondern auch zukunftsorientierte Versorgungsangebote geschaffen, die den regionalen Anforderungen gerecht werden. Dieses Förderprogramm bietet somit eine wertvolle Unterstützung für Akteure, die sich der Aufgabe widmen, den Zugang zu ambulanten Gesundheitsleistungen in strukturschwachen Regionen nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.

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