Förderung von Gewässerrenaturierung und Hochwasserschutz
Förderung von Gewässerrenaturierung und Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen. Anträge jeweils bis 31.10. zur Dringlichkeitsmeldung und bis 15.01. des Folgejahres möglich. Förderquote 40 %–80 % (Unternehmen 25 %–70 %).
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Gewässer einschließlich des zugehörigen Grunderwerbs.
Förderfähige Ausgaben
- Planung und Untersuchungen
- Wasserbauliche Maßnahmen
- Grunderwerb
- Eigene Personal- und Sachleistungen
- Öffentlichkeitsarbeit
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Wegebau ohne unmittelbaren Projektzweck
- Provisorische Einrichtungen
- Anschaffung von Maschinen für Gewässerunterhaltung
- Ordnungs- und Lenkungsmaßnahmen zum Tourismus
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fristgerechte Anmeldung über die Dringlichkeitsmeldung bis 31.10. des Vorjahres
- Wasserrechtliche Zulassung oder Zulassung des vorzeitigen Beginns
- Die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
- Kontinuierliche Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg bereits bei Konzeption
- Einreichung eines schriftlichen Antrags nach Muster 1 in zweifacher Ausfertigung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Muster 1 Zuwendungsantrag (in zweifacher Ausfertigung)
- Wasserrechtliche Zulassung oder Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 9a WHG)
- Dringlichkeitsmeldung zum 31.10. des Vorjahres
- Kostenberechnung (DIN 276)
- Kämmererklärung (bei Stärkungspakt-Kommunen bzw. Haushaltssicherung)
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele und ökologischen Verbesserung
- Kontinuierliche Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Maßnahme
- Priorisierung durch die Bezirksregierung Arnsberg
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen bietet das Land eine Zuschussförderung für Gewässerrenaturierung und Hochwasserschutz an, um ökologische Gewässerentwicklung und den Schutz vor Überschwemmungen zu verbessern. Förderberechtigt sind Kommunen, Kreise, Wasserverbände, öffentliche und private Einrichtungen sowie Unternehmen. Gefördert werden Planung, wasserbauliche Maßnahmen, Grunderwerb, eigene Personal- und Sachleistungen sowie Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Nicht förderfähig sind reine Wegebauarbeiten ohne Projektbezug, Anschaffung von Maschinen zur Gewässerunterhaltung oder touristische Lenkungsmaßnahmen. Die Förderquote liegt bei 40–80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Unternehmen 25–70 %). Bagatellgrenzen betragen 12 500 € für Gemeinden, 2 000 € im außergemeindlichen Bereich sowie 5 000 € beim Grunderwerb.
Anträge müssen fristgerecht über die Dringlichkeitsmeldung bis 31.10. des Vorjahres angemeldet und bis 15.01. des Folgejahres vollständig eingereicht werden. Voraussetzungen sind eine wasserrechtliche Zulassung oder Vorabgenehmigung, die kontinuierliche Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg ab Konzeption, ein schriftlicher Antrag nach Muster 1 in zweifacher Ausfertigung sowie eine Erklärung zum Datenschutz. Zur Bewertung zählen ökologischer Beitrag, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Priorisierung durch die Bezirksregierung. Nach Bewilligung erlaubt das Muster 2 den Mittelabruf, während Muster 3 den abschließenden Verwendungsnachweis regelt. Die Fördermaßnahme begleitet ein fachlicher Austausch mit der Bezirksregierung Arnsberg bis zum Abschlussbericht.
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