Förderung von Housing-First-Angeboten
Anschubfinanzierung für Projekte zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit nach dem Housing-First-Ansatz in Nordrhein-Westfalen. Laufende Antragsstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die Wohnungslosigkeit nach dem Housing-First-Ansatz beenden, indem Betroffene unmittelbar regulären Wohnraum erhalten und ergänzend flexible, wohnbegleitende Hilfen zur Sicherung der dauerhaften Wohnsituation angeboten werden. Ziel ist der Aufbau neuer Housing-First-Angebote oder die gezielte Erweiterung bestehender Strukturen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachausgaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung über den zuständigen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege
- Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein
- Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen
- Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag über Spitzenverband
- Projektkonzept
- Verwendungsnachweis nach Abschluss
Bewertungskriterien
- Erhöhter Unterstützungsbedarf der Gebietskörperschaft
- Kooperationsarbeit zwischen Wohnungswirtschaft und Sozialarbeit
- Nachhaltige Fortführung des Angebots nach Ende der Förderung
Beschreibung
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW fördert in Nordrhein-Westfalen gezielt Housing-First-Angebote, um Wohnungslosigkeit nachhaltig zu beenden. Mit einer Anschubfinanzierung werden gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen unterstützt, neue Projekte zu entwickeln oder bestehende Strukturen auszubauen. Der Ansatz setzt darauf, Betroffene direkt in regulären Wohnraum zu vermitteln und begleitende, flexible Hilfen bereitzustellen, ohne vorherige Auflagen wie Therapie oder Abstinenz. Das Programm richtet sich an Träger der Wohlfahrtspflege und kommunale Einrichtungen, die gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft kooperative Modelle entwickeln. Die Förderung kann bis zu 36 Monate in Anspruch genommen werden und deckt Personal- sowie Sachausgaben ab, wobei eine Förderquote von bis zu 90 % möglich ist.
Die Antragstellung erfolgt fortlaufend über den zuständigen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben bei Antragseinreichung noch nicht begonnen wurde. Nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Bei der Auswahl spielen das Ausmaß des Unterstützungsbedarfs der Gebietskörperschaft, die Qualität der Kooperation zwischen Sozialarbeit und Wohnungswirtschaft sowie die nachhaltige Fortführung des Angebots eine zentrale Rolle. Ziel ist es, die langfristige Wirkung der Anschubfinanzierung zu sichern und die Verpflichtung zur Fortführung des Projekts zwei Jahre über das Förderende hinaus umzusetzen. Insgesamt leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur sozialen Innovation und bietet wohnungslosen Menschen in Nordrhein-Westfalen eine dauerhafte Perspektive.
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