Zuschuss

Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderung von Maßnahmen zur Absatzsteigerung ökologisch und regional erzeugter land- und ernährungswirtschaftlicher Produkte in Nordrhein-Westfalen. Anträge sind schriftlich bis spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme, letztmalig jeweils zum 15.10. eines Jahres, beim LAVE NRW einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Unterstützung von Maßnahmen zur Steigerung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse hoher Qualität durch Zuschüsse für Messe- und Ausstellungsteilnahmen, Veröffentlichungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Werbemaßnahmen und Programme im Rahmen von Qualitätsmanagement.

Förderfähige Ausgaben

  • Teilnahme- und Standkosten für Messen und Ausstellungen
  • Erstellung von Veröffentlichungen
  • Organisation und Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
  • Werbemaßnahmen zur Verbraucherinformation
  • Maßnahmen im Rahmen von Qualitätsprogrammen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen und Durchführung des Vorhabens in NRW (Ausnahme Messen/Ausstellungen und Werbemaßnahmen)
  • Unternehmensstatus gemäß EU-KMU-Definition
  • Vorhaben muss von öffentlichem Interesse sein und Absatzmöglichkeiten verbessern
  • Messe- und Ausstellungsteilnahme nur als Gemeinschaftsstand mit mind. drei Unternehmen
  • Bei Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen keine Nennung einzelner Unternehmen, Marken oder Herkünfte

Beschreibung

Das Förderprogramm des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen, Interessenverbände, Vereine sowie gemeinnützige Organisationen bei der Steigerung des Absatzes ökologisch und regional erzeugter land- und ernährungswirtschaftlicher Produkte. Ziel ist die Verbesserung der Marktchancen hochwertiger Erzeugnisse aus Nordrhein-Westfalen durch finanzielle Zuschüsse für Messe- und Ausstellungsteilnahmen, Publikationen zur Verbraucherinformation, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Werbemaßnahmen und Qualitätsmanagementprogramme. Antragstellende profitieren von einer erhöhten Sichtbarkeit ihrer Erzeugnisse und einer nachhaltigen Entwicklung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die zur Stärkung der ländlichen Regionen beitragen. Die Förderung basiert auf den EU-Vorschriften zur Marktorganisation und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Art und Umfang der geplanten Maßnahme, wobei eine Mindestfördersumme von 2.000 EUR gilt.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein Betriebsstandort oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen sowie die Durchführung des Vorhabens innerhalb des Landes (mit Ausnahme von Messen, Ausstellungen und externen Werbemaßnahmen). Förderberechtigt sind zudem Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition und Erzeugergruppen, die öffentliches Interesse verfolgen und die Absatzmöglichkeiten ihrer Produkte nachweislich verbessern. Gemeinschaftsstände auf Messen müssen aus mindestens drei Unternehmen bestehen, während Veröffentlichungen und Werbung keine Nennung einzelner Marken oder Betriebe erlauben. Der schriftliche Antrag ist bis spätestens einen Monat vor Maßnahmenbeginn einzureichen; der letztmögliche Vorlagetermin ist jährlich der 15. Oktober. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW in Düsseldorf. Die detaillierten Förderrichtlinien regeln alle weiteren Einzelheiten.

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