Zuschuss

Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt kleinen und mittleren Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Personalkosten für die Neueinstellung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten (Hochschulabsolvent:innen naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge) für bis zu 24 Monate. Anträge können jederzeit vor Abschluss des Anstellungsvertrags eingereicht werden.

Arbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: 2.100 € pro Monat für kleine Unternehmen bzw. 1.750 € pro Monat für mittlere Unternehmen
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Unterstützung technologieorientierter KMU in Rheinland-Pfalz bei der Neueinstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge als Innovationsassistentinnen und -assistenten, um den Technologie- und Wissenstransfer zu stärken und im Rahmen konkreter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben neue Erkenntnisse zu gewinnen oder neue beziehungsweise wesentlich verbesserte Produkte und Verfahren zu entwickeln.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU gemäß EU-Definition (weniger als 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. €)
  • Durchführung des FuE-Vorhabens in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte
  • Fachliche Qualifikation im Unternehmen (außer Geschäftsführung) noch nicht vorhanden
  • Studienabschluss nicht länger als 3 Jahre zurückliegend
  • Gehaltszahlung bei Vollzeit mindestens 3.500 € brutto SV-Brutto
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Finanzplanung
  3. KMU-Erklärung
  4. De-minimis-Erklärung
  5. Verwaltungsvorschrift
  6. ANBest-P
  7. Verwendungsnachweis/Mittelabruf

Beschreibung

Förderziel und Programmablauf: In Rheinland-Pfalz bietet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau kleinen sowie mittleren technologieorientierten Unternehmen (KMU) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Neueinstellung von Hochschulabsolvent:innen naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge als Innovationsassistent:innen an. Ziel ist die Stärkung des Technologie- und Wissenstransfers im Rahmen konkreter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Gefördert werden Personalkosten für eine Vollzeitstelle mit monatlichen Festbeträgen von bis zu 2.100 EUR (kleine Unternehmen) bzw. 1.750 EUR (mittlere Unternehmen) über maximal 24 Monate. Das Fördervolumen wird als De-minimis-Beihilfe bewilligt; die Antragstellung ist jederzeit möglich, sofern vor Abschluss des Arbeitsvertrags eingereicht. Eine Mindestgehaltsbasis von 3.500 EUR brutto (SV-Brutto) sowie ein Anstellungsvertrag über 24 Monate sind verbindliche Voraussetzungen.

Fördervoraussetzungen und Verfahren: Antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die für die ausgeschriebene Assistenzfunktion eine fachliche Qualifikation im eigenen Unternehmen (außer Geschäftsführung) noch nicht vorhalten. Der Studienabschluss darf höchstens drei Jahre zurückliegen. Eine Doppel- oder Ersatzförderung ausscheidender Mitarbeitender ist ausgeschlossen; parallele öffentliche Mittel für die Personalkosten dürfen nicht eingesetzt werden. Die Projektplanung muss eine klare Zuordnung zu industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung aufweisen. Erforderlich sind Antragsformular, Finanzplanung, KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung, Verwaltungsvorschrift und ANBest-P sowie später Verwendungsnachweis/Mittelabruf. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) übernimmt Antragseinreichung, Bewilligung und Abrechnung. Weitere Informationen bietet die ISB-Website.

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