Förderung von Institutionen der Wohnungslosenhilfe
Förderung von Institutionen der ambulanten und stationären Wohnungslosenhilfe in Vorarlberg. Gefördert werden Leistungen wie Grundversorgung, psychosoziale Betreuung, rechtliche und materielle Beratung sowie Notunterkünfte. Gültig seit 01.01.2013, Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Institutionen der ambulanten und stationären Wohnungslosenhilfe zur Bereitstellung von Grundversorgung, psychosozialer Betreuung, rechtlicher und materieller Beratung sowie zeitlich begrenzter und langfristiger Unterkunft für wohnungslose Menschen und zur Verbesserung gesellschaftspolitischer Rahmenbedingungen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche Qualifikationen für die Tätigkeit der Wohnungslosenhilfe
- Einreichung von Unternehmenskonzept, Bilanz und Rechnungslegung, Tätigkeitsbericht und Leistungsvereinbarung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unternehmenskonzept
- Bilanz und Rechnungslegung
- Tätigkeitsbericht
- Leistungsvereinbarung
Beschreibung
Förderung von Institutionen der Wohnungslosenhilfe in Vorarlberg zielt darauf ab, gemeinnützige und öffentliche Träger bei der Ausgestaltung essenzieller Hilfsleistungen für wohnungslose Menschen zu unterstützen. Gefördert werden sowohl ambulante Angebote wie Teestuben mit Grundversorgung (Essen, Duschen, Wäsche) als auch Beratungs- und Notschlafstellen. Das Leistungsspektrum umfasst psychosoziale Betreuung zur Stabilisierung, rechtliche und materielle Beratung zur Durchsetzung sozialer Ansprüche sowie Begleitung beim Zugang zu gemeinnützigem Wohnraum. Ergänzt wird dies durch zeitlich begrenzte Notunterkünfte, längerfristige Unterkunftsmöglichkeiten und tagesstrukturierende Maßnahmen wie handwerkliche Tätigkeiten und Freizeitangebote. Über die unmittelbare Versorgung hinaus fördert das Programm Initiativen zur Verbesserung gesellschaftspolitischer Rahmenbedingungen – beispielsweise zur Anpassung des Meldegesetzes oder eines bundeseinheitlichen Sozialhilferechts.
Anspruchsberechtigt sind fachlich qualifizierte Einrichtungen der ambulanten und stationären Wohnungslosenhilfe, die Erfahrung in sozialer Betreuung und Begleitung vorweisen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Anträge können laufend gestellt werden und sind seit dem 01.01.2013 unbefristet gültig. Voraussetzungen für die Antragstellung sind die Einreichung eines umfassenden Unternehmenskonzepts, Bilanz und Rechnungslegung, ein Tätigkeitsbericht sowie eine Leistungsvereinbarung. Ziel der Maßnahme ist es, Versorgungslücken systematisch zu schließen, die gesellschaftliche Teilhabe wohnungsloser Menschen zu stärken und nachhaltige Strukturen in der Wohnungslosenhilfe zu etablieren.