Förderung von Institutionen die Frauennotwohnungen bereitstellen
Förderung in Vorarlberg für Institutionen, die Frauennotwohnungen betreiben und betroffenen Frauen Schutz, Unterkunft sowie medizinische, sozialarbeiterische und rechtliche Betreuung bieten. Unbefristet laufende Förderung.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Institutionen, die Frauennotwohnungen bereitstellen und betroffenen Frauen Schutz vor akuter Gewalt, vorübergehende Wohnmöglichkeit, ärztliche und sozialarbeiterische Betreuung, rechtliche Beratung und Prozessbegleitung sowie Vermittlung zu anderen sozialen Einrichtungen anbieten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen fachlicher Qualifikationen für den Betrieb von Frauennotwohnungen
- Einreichung eines Unternehmenskonzepts
- Einreichung von Bilanz und Rechnungslegung
- Einreichung eines Tätigkeitsberichts
- Einreichung einer Leistungsvereinbarung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unternehmenskonzept
- Bilanz und Rechnungslegung
- Tätigkeitsbericht
- Leistungsvereinbarung
Beschreibung
Die unbefristete Fördermaßnahme in Vorarlberg richtet sich an gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die Frauennotwohnungen betreiben und betroffenen Frauen umfassenden Schutz bieten. Ziel ist die Absicherung von Frauen in Notsituationen, insbesondere bei häuslicher oder akuter Gewalt, durch eine vorübergehende Unterkunft, ärztliche Versorgung sowie sozialarbeiterische Betreuung. Ergänzend werden rechtliche Beratung und Prozessbegleitung angeboten und die Vermittlung zu weiteren sozialen Hilfsangeboten sichergestellt. Durch diesen Zuschuss wird ein verlässliches Netzwerk aus Einrichtungen gefördert, das Frauen rasch und bedarfsorientiert Unterstützung ermöglicht.
Zur Antragstellung müssen Institutionen fachliche Qualifikationen für den Betrieb von Notunterkünften nachweisen und ein detailliertes Unternehmenskonzept vorlegen. Darüber hinaus sind Bilanz und Rechnungslegung, ein aktueller Tätigkeitsbericht sowie eine Leistungsvereinbarung als Nachweise erforderlich. Da die Förderung fortlaufend vergeben wird, können Anträge jederzeit eingereicht werden. Diese kontinuierliche Förderung trägt dazu bei, dass Fachstellen ihre Kapazitäten nachhaltig planen und betroffene Frauen langfristig begleitet werden. Institutionen sichern durch die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen den Anspruch auf finanzielle Unterstützung und stärken damit die Versorgungslage von Frauen, die vor akuter Gewalt fliehen müssen.
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