Zuschuss

Förderung von Integrationsprojekten

Förderung von Integrationsprojekten für Langzeitarbeitslose in Mecklenburg-Vorpommern: Zuschuss von bis zu 60 % der Personal- und Sachkosten. Laufzeit 28.06.2022–31.12.2030.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.06. - 31.12.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Förderquote: bis zu 60%

Förderziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte, die Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen beraten, qualifizieren und in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedern, um ihre Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen zu erhöhen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkostenpauschale
  • Restkostenpauschale (Sachausgaben)

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Person des privaten Rechts
  • Projekt berücksichtigt individuelle Problemlagen von Arbeitslosen (z. B. Gesundheitsförderung, Motivation, Berufswegeplanung, Bildung, Selbstaktivierung, Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben)
  • Fachliche und organisatorische Eignung zur Durchführung des Projekts
  • Positives Votum des zuständigen Regionalbeirats
  • Erwarteter Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zum Abbau der Arbeitslosigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Änderungsantrag
  3. Anlage Personaleignungsbogen (PKP)
  4. Anlage Aufgabenbeschreibung
  5. Formular Projektbeschreibung Integrationsprojekte
  6. Anlage Finanzierungsplan
  7. Anlage 3: Kofinanzierungserklärung

Beschreibung

Mit dem nicht zurückzahlbaren Zuschuss werden in Mecklenburg-Vorpommern innovative Integrationsprojekte in den Bereichen Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung sowie Arbeit & Soziales gefördert. Ziel ist es, Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen mit gesundheitlichen oder sozialen Vermittlungshemmnissen umfassend zu beraten und zu qualifizieren. Die Maßnahmen verbinden arbeitsmarktintegrierende Gesundheitsförderung, Motivation, Berufswegeplanung, Qualifizierung, Selbstaktivierung im Lebensumfeld und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben zu einem ganzheitlichen Konzept, um Beschäftigungsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig zu steigern. Die Förderung läuft vom 28.06.2022 bis zum 31.12.2030 und wird gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bereitgestellt.

Förderart: nicht rückzahlbarer Zuschuss; Themenfelder: Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung, Arbeit & Soziales und Soziales. Ausgerichtet sind die Initiativen insbesondere auf arbeitsmarktintegrierende Gesundheitsförderung, Motivation und Berufswegeplanung sowie Qualifizierungsangebote und Maßnahmen zur Selbstaktivierung im sozialen Umfeld, um die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig zu verbessern. Zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Bildungseinrichtungen, mit fachlicher und organisatorischer Eignung. Die Förderquote beträgt bis zu 60 % der pauschalierten Ausgaben (Personalkosten- und Restkostenpauschale). Voraussetzung ist ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirats. Zur Antragstellung sind Antragsformular, Änderungsantrag, Anlage Personaleignungsbogen (PKP), Aufgabenbeschreibung, Formular Projektbeschreibung Integrationsprojekte, Finanzierungsplan sowie Kofinanzierungserklärung einzureichen. Anträge können bis zum 31.12.2030 eingereicht werden.

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