Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinie IGEK)
Förderung der Erstellung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt mit bis zu 75 % Förderquote und maximal 70.000 € je Konzept. Anträge können jederzeit vor Vorhabensbeginn beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Gemeinden bei der Erarbeitung und Fortschreibung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte (IGEK) zur strategisch-planerischen Grundlagenbildung für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Entwicklung ländlicher Räume. Ziel ist es, Stärken und Schwächen zu analysieren, Entwicklungsziele zu definieren und Handlungsstrategien unter Einbeziehung der Bürgerbeteiligung aufzubereiten.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungskosten
- Personalkosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt
- Erarbeitung des IGEK unter aktiver Bürgerbeteiligung und Berücksichtigung gleicher Lebensverhältnisse, Attraktivität der Ortskerne, Natur- und Klimaschutz, Flächenverbrauchsreduzierung, demografischer Entwicklung sowie Digitalisierung
- Beachtung des Leitfadens “Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt”
- Kein Förderanspruch für gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten und Leistungen der öffentlichen Verwaltung
Beschreibung
Mit der Richtlinie IGEK unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Einheits- und Verbandsgemeinden bei der Erarbeitung und Fortschreibung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss werden bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben getragen, maximal 70.000 € je Konzept. Anträge können jederzeit vor Vorhabensbeginn beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) gestellt werden. Innerhalb einer Projektlaufzeit von bis zu 84 Monaten entstehen strategisch-planerische Grundlagen für eine zukunftsfähige Entwicklung ländlicher Räume. Dabei werden regionale Stärken und Schwächen analysiert, langfristige Entwicklungsziele formuliert und passgenaue Handlungsstrategien definiert – unter besonderer Einbindung von Bürger:innen und lokalen Akteur:innen. Gefördert werden Beratungskosten, Personalkosten und Sachkosten etwa für Workshops, Konzepterstellung und Öffentlichkeitsarbeit.
Interessant ist die Förderung für alle Einheits- und Verbandsgemeinden, die erstmalig ein IGEK erstellen oder ein bereits gefördertes Konzept fortschreiben möchten. Voraussetzung ist die Ausarbeitung nach dem Leitfaden „Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt“, unter Berücksichtigung der Themen gleichwertige Lebensverhältnisse, Ortskernattraktivität, Natur- und Klimaschutz, Flächenverbrauchsreduzierung, demografischer Entwicklung sowie Digitalisierung. Nicht gefördert werden gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten und Leistungen der öffentlichen Verwaltung. Kommunalvertreter:innen gewinnen so ein praxisorientiertes Steuerungsinstrument, um nachhaltige Zukunftsprojekte in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Regionalförderung, Städtebau und Stadterneuerung zielgerichtet umzusetzen und die Kommune langfristig zu stärken.
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