Zuschuss

Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinie IGEK)

Förderung der Erstellung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt mit bis zu 75 % Förderquote und maximal 70.000 € je Konzept. Anträge können jederzeit vor Vorhabensbeginn beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) gestellt werden.

Infrastruktur Regionalförderung Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: 70.000 € je Konzept
Förderquote: 75 %
Projektdauer: 84 Monate

Förderziel

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Gemeinden bei der Erarbeitung und Fortschreibung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte (IGEK) zur strategisch-planerischen Grundlagenbildung für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Entwicklung ländlicher Räume. Ziel ist es, Stärken und Schwächen zu analysieren, Entwicklungsziele zu definieren und Handlungsstrategien unter Einbeziehung der Bürgerbeteiligung aufzubereiten.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungskosten
  • Personalkosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt
  • Erarbeitung des IGEK unter aktiver Bürgerbeteiligung und Berücksichtigung gleicher Lebensverhältnisse, Attraktivität der Ortskerne, Natur- und Klimaschutz, Flächenverbrauchsreduzierung, demografischer Entwicklung sowie Digitalisierung
  • Beachtung des Leitfadens “Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt”
  • Kein Förderanspruch für gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten und Leistungen der öffentlichen Verwaltung

Beschreibung

Mit der Richtlinie IGEK unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Einheits- und Verbandsgemeinden bei der Erarbeitung und Fortschreibung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss werden bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben getragen, maximal 70.000 € je Konzept. Anträge können jederzeit vor Vorhabensbeginn beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) gestellt werden. Innerhalb einer Projektlaufzeit von bis zu 84 Monaten entstehen strategisch-planerische Grundlagen für eine zukunftsfähige Entwicklung ländlicher Räume. Dabei werden regionale Stärken und Schwächen analysiert, langfristige Entwicklungsziele formuliert und passgenaue Handlungsstrategien definiert – unter besonderer Einbindung von Bürger:innen und lokalen Akteur:innen. Gefördert werden Beratungskosten, Personalkosten und Sachkosten etwa für Workshops, Konzepterstellung und Öffentlichkeitsarbeit.

Interessant ist die Förderung für alle Einheits- und Verbandsgemeinden, die erstmalig ein IGEK erstellen oder ein bereits gefördertes Konzept fortschreiben möchten. Voraussetzung ist die Ausarbeitung nach dem Leitfaden „Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt“, unter Berücksichtigung der Themen gleichwertige Lebensverhältnisse, Ortskernattraktivität, Natur- und Klimaschutz, Flächenverbrauchsreduzierung, demografischer Entwicklung sowie Digitalisierung. Nicht gefördert werden gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten und Leistungen der öffentlichen Verwaltung. Kommunalvertreter:innen gewinnen so ein praxisorientiertes Steuerungsinstrument, um nachhaltige Zukunftsprojekte in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Regionalförderung, Städtebau und Stadterneuerung zielgerichtet umzusetzen und die Kommune langfristig zu stärken.

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