Zuschuss

Förderung von Investitionen in privaten Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen im Land Salzburg

Förderung von baulichen Ausstattungen, Sanierung, Adaptierung von Räumlichkeiten sowie Mobiliar, Spielmaterial und Spielplatzgeräte in privaten Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen im Land Salzburg. Anträge sind unbefristet möglich, müssen jedoch vor Baubeginn bzw. vor Anschaffung gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
24.09.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Ziel ist die finanzielle Unterstützung von Investitionen in privaten Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg, um die pädagogische Infrastruktur zu verbessern und die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung und -bildung zu optimieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Ausstattungen
  • Sanierung
  • Adaptierung von Räumlichkeiten
  • Mobiliar
  • Spielmaterial
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Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerschaft einer privaten Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung im Land Salzburg
  • Antragstellung vor Baubeginn bzw. vor Anschaffung
  • Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg
  2. Formular Förderansuchen (Land Salzburg)

Beschreibung

Die „Förderung von Investitionen in privaten Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtungen im Land Salzburg“ unterstützt gezielt bauliche Ausstattungen, Sanierungen und Adaptierungen von Räumlichkeiten sowie Mobiliar, Spielmaterial und Spielplatzgeräte. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der pädagogischen Infrastruktur und die Schaffung zeitgemäßer Rahmenbedingungen für Kinderbildung und -betreuung. Die Fördermaßnahme ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss konzipiert und richtet sich an gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die verantwortungsvoll in die Weiterentwicklung privater Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtungen investieren möchten. Die beantragten Maßnahmen müssen vor ihrem Baubeginn oder vor der Anschaffung eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind Träger:innen privater Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg, die in ihrem Bestand Investitionen in bauliche Ausstattungen, Sanierung, Adaptierung, Mobiliar, Spielmaterial oder Spielplatzgeräte umsetzen möchten. Die Antragstellung erfolgt unbefristet, beginnt vor Maßnahmebeginn und unterliegt den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg. Für die Förderung notwendig sind u. a. das ausgefüllte Formular für Förderansuchen sowie der Nachweis über die Einhaltung der Vorgaben zu Verwendungsnachweisen und Finanzierungsbedarf. Durch die kontinuierlich verfügbaren Mittel können geeignete Projekte zeitnah umgesetzt und eine nachhaltige Qualitätsentwicklung in der Elementarbildung gefördert werden.

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