Zuschuss

Förderung von Jugend- und Schülerzeitungen

Einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse für Schüler- und Jugendzeitungsredaktionen in Niederösterreich. Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Schüler- und Jugendzeitungsredaktionen durch einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse zur inhaltlichen Umsetzung von Jugendanliegen.

Förderfähige Ausgaben

  • Papierkosten
  • Portokosten
  • Druckkosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis, dass die Zeitung inhaltlich Jugendanliegen zum Gegenstand hat
  • Nachweis, dass nicht ausschließlich interne Organisationsbelange behandelt werden
  • Nachweis der Eigenverwirklichung und Nicht-Kommerzialität
  • Vorlage eines Probeheftes
  • Projektbeschreibung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenvoranschläge und Kostenaufstellung
  3. Schriftliche Bekanntgabe der geplanten Auflagehöhe
  4. Nachweis der Förderungswerber (Vereinsstatuten oder schriftliche Erklärung)
  5. Unterfertigte Fördererklärung
  6. Probeheft

Beschreibung

Das Programm zur Förderung von Jugend- und Schülerzeitungen in Niederösterreich gewährt einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse an Redaktionen, die ausschließlich inhaltlich Jugendanliegen in den Mittelpunkt stellen und nicht primär kommerziellen Zwecken dienen. Ziel ist es, die mediale Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu stärken und kreative wie kritische Auseinandersetzungen innerhalb von Schüler:innen- und Jugendzeitungsredaktionen zu unterstützen. Als Fördergebiet gilt ganz Niederösterreich, Anträge können fortlaufend gestellt werden, und zugelassen sind sowohl gemeinnützige Vereine und Organisationen als auch privat organisierte oder informelle Jugendgruppen.

Gefördert werden Aufwendungen für Druckkosten, Papierkosten und Portokosten. Wesentliche Voraussetzungen sind der Nachweis einer redaktionellen Ausrichtung auf Jugendthemen, die dokumentierte Eigenverwirklichung und Nicht-Kommerzialisierung des Projekts sowie ein Probeheft, eine detaillierte Projektbeschreibung mit Kostenvoranschlägen und Kostenaufstellung und eine schriftliche Bekanntgabe der geplanten Auflagehöhe. Zusätzlich müssen bei formell organisierten Gruppen die vereinsbehördlich genehmigten Statuten, bei informellen Initiativen eine entsprechende schriftliche Erklärung vorgelegt sowie eine unterzeichnete Fördererklärung eingereicht werden. Die NÖ Landesregierung prüft die zweckgerechte Mittelverwendung, wodurch eine nachhaltige und verantwortungsvolle Umsetzung gewährleistet wird. Dieses Angebot ermöglicht es jungen Medienmacher:innen, eigene journalistische Formate zu realisieren und die Stimme der Jugend in der regionalen Medienlandschaft zu stärken.

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