Förderung von kalten Nahwärmenetzen
Förderung zum Aufbau energieeffizienter kalter Nahwärmenetze in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 € pro Netz. Anträge bis 30.06.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von kalten Nahwärmenetzen zur dezentralen, energieeffizienten Wärme- und Kälteversorgung von Dritten in Quartieren und Siedlungen.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten für Netzkonzeption
- Errichtung und Erweiterung des Verteilernetzes
- Material- und Installationskosten für Rohrleitungen
- Anschluss- und Übergabestationen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Wärmeerzeugungsanlagen
- Private Einzelfeuerungen
- Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das Netz muss der Versorgung von mit dem Netzbetreiber nicht identischen Dritten dienen
- Maßnahme darf erst nach Zuwendungsbescheid beauftragt werden
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn unzulässig
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antrag
- Kostenvoranschlag/Angebot
- Unternehmererklärung
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Kämmererklärung
- Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt den Aufbau energieeffizienter kalter Nahwärmenetze in Nordrhein-Westfalen und richtet sich an Unternehmen jeder Größe sowie Genossenschaften und kommunale Träger. Ziel ist die dezentrale Versorgung von Quartieren und Siedlungen mit Wärme und Kälte über Netze mit Übertragungstemperaturen bis 20 °C im Jahresmittel. Gefördert werden unter anderem die Planungskosten für Netzkonzepte, die Errichtung und Erweiterung des Verteilernetzes, Material- und Installationskosten für Rohrleitungen sowie Anschluss- und Übergabestationen. Die Förderquote beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 € pro Netz. Durch die Förderung soll ein wesentlicher Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz geleistet werden und gleichzeitig Anreize für einen Ausbau klimafreundlicher Wärme- und Kältenetze geschaffen werden.
Anträge können bis zum 30. Juni 2027 beim Landesamt eingereicht werden. Maßgeblich ist ein Zuwendungsbescheid, bevor Leistungen beauftragt oder Aufträge vergeben werden dürfen. Voraussetzung ist, dass das Netz Dritten dient und nicht aus Eigenversorgungszwecken errichtet wird. Vorzeitige Maßnahmen beginnen ist unzulässig. Antragstellende füllen ein Online-Formular aus und reichen folgende Unterlagen ein: Kostenvoranschlag oder Angebot, Unternehmer:innenerklärung, Erklärung „Unternehmen in Schwierigkeiten“, Kämmerer:innenerklärung und die Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik. Nach positiver Prüfung erfolgt der Bescheid, anschließend kann die Maßnahme beauftragt und nach Abschluss der Verwendungsnachweis eingereicht werden. Eine Übersicht über Wirtschaftlichkeit und Ausschreibung ist vorzuhalten, um die zweckentsprechende Mittelverwendung nachzuweisen. Mit dieser Fördermaßnahme stärkt Nordrhein-Westfalen die Wärmewende und fördert klimaeffiziente Kommunal- und Unternehmensprojekte.
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