Förderung von Kleinprojekten im Bereich Gesundheitsvorsoge
Förderung von Kleinprojekten von Vereinen, Selbsthilfegruppen und Institutionen zur Stärkung der Gesundheitsvorsorge in Vorarlberg. Anträge ab 01.01.2022 laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt die Durchführung von Aktivitäten von Vereinen, Selbsthilfegruppen und Institutionen, die ohne finanzielle Unterstützung nicht oder nicht im vorgesehenen Ausmaß durchgeführt werden könnten, um eine umfassende Gesundheitsvorsorge zu gewährleisten und das öffentliche Interesse zu fördern.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachvollziehbare, transparente Planung und Beschreibung des Vorhabens
- Aufbereitung der Ergebnisse
- Einhaltung der im Auszug der Allgemeinen Förderrichtlinien der Vorarlberger Landesregierung enthaltenen Vorschreibungen.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständige Beschreibung der Projekte
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Im Bundesland Vorarlberg steht seit dem 1. Jänner 2022 eine kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung bereit, die gezielt Kleinprojekte im Bereich Gesundheitsvorsorge stärkt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Selbsthilfegruppen und öffentliche Einrichtungen, deren Projekte ohne finanzielle Unterstützung nicht oder nicht im geplanten Umfang realisiert werden könnten. Ziel der Förderung ist es, Präventions- und Vorsorgemaßnahmen nachhaltig zu verankern und regionale Gesundheitsangebote zu erweitern. Durch die gezielte Stärkung entstehender Initiativen wird das öffentliche Interesse an einer breit aufgestellten Vorsorge gefördert und ein stabiler Rahmen geschaffen, der langfristig Netzwerke und Akteur:innen im Gesundheitsbereich unterstützt.
Für eine Zuwendung sind eine nachvollziehbare, transparente Planung, eine vollständige Projektbeschreibung sowie ein detaillierter Finanzierungsplan einzureichen. Weiterhin gehören die Aufbereitung der Ergebnisse und die strikte Einhaltung der Vorgaben der Allgemeinen Förderrichtlinien der Vorarlberger Landesregierung zu den verbindlichen Voraussetzungen. Das budgetierte Volumen von 0,03 Millionen Euro ermöglicht eine breite Vergabe an diverse Kleinprojekte. Eine feste Fristregelung entfällt, sodass Anträge jederzeit geprüft werden können. Interessierte Organisationen profitieren von einer unkomplizierten Antragstellung und einem verlässlichen Förderrahmen, der eine effiziente Umsetzung innovativer Gesundheitsvorsorgemaßnahmen sichert und die Etablierung neuer Angebote in Vorarlberg fördert.
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