Zuschuss

Förderung von Kleinprojekten

Zuschüsse für kleine lokale Projekte in Mecklenburg-Vorpommern zur sozialen Teilhabe in den Bereichen Gesundheit, Sport/Bewegung und bürgerschaftliches Engagement. Projektlaufzeiten von 6 oder 12 Monaten, Pauschalbeträge von 5.000 € bzw. 8.200 €.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
10.01. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Fördersumme: 5.000 € (6 Monate) bzw. 8.200 € (12 Monate)
Projektdauer: 6 - 12 Monate

Förderziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kleine lokale Projekte, die die soziale und gesellschaftliche Teilhabe benachteiligter Personen (insbesondere Menschen, die von Armut, sozialer Ausgrenzung oder Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind) stärken, den sozialen Zusammenhalt in Problemgebieten fördern sowie zivilgesellschaftliches Engagement und demokratische Entwicklungen vor Ort unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektlaufzeit 6 oder 12 Monate
  • Fachliche und organisatorische Eignung des Projektträgers
  • Positives Votum des zuständigen Regionalbeirats
  • Kommunale Stellungnahme der Gemeinde, des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Mindestens 10 Teilnehmende aus der Zielgruppe
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Antragsunterlagen der Regionalbeiräte
  3. Kommunale Stellungnahme
  4. Votum des Regionalbeirates

Beschreibung

In Mecklenburg-Vorpommern fördert das Land mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kleine lokale Initiativen in den Handlungsfeldern Gesundheit, Sport/Bewegung und bürgerschaftliches Engagement. Zuschüsse in Höhe von 5.000 Euro bei einer Projektlaufzeit von sechs Monaten beziehungsweise 8.200 Euro bei zwölfmonatiger Durchführung unterstützen Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen, Interessenverbände und sonstige Vereine. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligter Personengruppen – insbesondere von Menschen, die von Armut, sozialer Ausgrenzung oder Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind – sowie die Förderung des sozialen Zusammenhalts in Problemgebieten und die Begleitung demokratischer Entwicklungen vor Ort. Gefordert sind offene, teilnehmer:innen- und zielgruppenübergreifende Konzepte, die eigenverantwortliches Handeln unterstützen und die Beschäftigungsfähigkeit der Beteiligten verbessern.

Förderberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die neben fachlicher und organisatorischer Eignung ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirats und eine kommunale Stellungnahme einholen. Voraussetzung für die Bewilligung sind mindestens 10 Teilnehmer:innen aus der Zielgruppe sowie ein Mindestumfang von 50 Projektstunden (bei sechs Monaten) beziehungsweise 100 Projektstunden (bei zwölf Monaten). Einzureichen sind unter anderem eine fundierte Projektbeschreibung, die Antragsunterlagen des Regionalbeirats sowie die kommunale Stellungnahme – üblicherweise fünf Wochen vor jeder Regionalbeiratssitzung. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalausgaben und Sachausgaben. Mit kontinuierlichen Antragsmöglichkeiten bis zum 31. Dezember 2029 bietet diese Förderung langfristige Perspektiven für engagierte Projektträger:innen, die das gesellschaftliche Miteinander vor Ort wirksam stärken möchten.

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