Zuschuss

Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen

Förderung von Investitionen in Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen in Niedersachsen für Unternehmen, öffentliche Träger und Kultureinrichtungen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Unternehmensgröße: KMU

Förderziel

Ziel der Richtlinie ist die Unterstützung von Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz sowie die Reduzierung von CO₂-Emissionen durch Energieeinsparung und Einsatz moderner, ressourcenschonender Technologien.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für energieeffiziente Technologien und Anlagen
  • Planungskosten
  • Beratungskosten
  • Installationskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Reinvestitionen bereits abgeschlossener Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Investition in Klimaschutz- oder Energieeffizienzmaßnahmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Nachweis über Sitz/Betriebsstätte in Niedersachsen
  5. Energieberatungsgutachten

Bewertungskriterien

  • CO₂-Einsparpotenzial
  • Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
  • Innovationsgrad
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Die Fördermaßnahme unterstützt Unternehmen, öffentliche Träger und kulturelle Einrichtungen in Niedersachsen bei Investitionen in moderne, ressourcenschonende Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und zum aktiven Klimaschutz. Ziel ist die spürbare Reduzierung von CO₂-Emissionen durch den Einsatz effizienter Anlagen, umfassende Planung und fachkundige Beratung. Gefördert werden sowohl die Investitionskosten für energieeffiziente Technologien und Anlagen als auch die Planungs-, Beratungs- und Installationskosten. Durch die Bereitstellung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses trägt das Programm maßgeblich zur ökologischen Modernisierung von Betrieben und Einrichtungen bei und unterstützt damit nachhaltiges Wachstum in der Region.

Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kommunale Institutionen sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die in Klimaschutz- oder Energieeffizienzmaßnahmen investieren möchten. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; es besteht also keine Fristbindung. Ausschlaggebend für die Auswahl sind Kriterien wie das CO₂-Einsparpotenzial, die Wirtschaftlichkeit und der Innovationsgrad der Maßnahme sowie deren langfristige Nachhaltigkeit. Zur Antragstellung sind ein Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, ein Nachweis über den Standort in Niedersachsen sowie ein Energieberatungsgutachten einzureichen. Mit dieser kontinuierlichen Förderung wird Niedersachsen auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wirtschaftsstruktur entscheidend vorangebracht.

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