Zuschuss

Förderung von kommerziellen Filmproduktionen im Land Salzburg

Finanzieller Zuschuss an Filmproduzenten für die Produktion kommerzieller TV- oder Kino-Filme im Land Salzburg. Anträge müssen vor Drehbeginn eingereicht werden.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
22.04.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: bis zu 10% der Nettoherstellungskosten

Förderziel

Die Förderung setzt einen Impuls für nationale und internationale Film- und TV-Produzenten, Salzburg als attraktiven Filmstandort zu nutzen, stärkt die lokale Filmbranche und erzeugt einen hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen für Stadt und Land Salzburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Nettoherstellungskosten der Produktion
  • Ausgaben für Leistungen der Salzburger Filmbranche

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Dreharbeiten müssen (teilweise) im Land Salzburg erfolgen
  • Salzburger Ausgaben müssen mindestens das Doppelte der Fördersumme betragen
  • Vorlage eines Vertrags mit einem internationalen TV-Sender oder Kinoverleiher
  • Projekt muss als kulturelles Projekt gemäß Art. 54 Abs. 2 VO (EU) Nr. 651/2014 gelten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung inkl. Darsteller- und Stabliste
  2. Aufstellung der Produktionskosten (gesamt und Salzburg-Ausgaben)
  3. Finanzierungsplan
  4. Sender-/Verleihverträge
  5. Finanzierungsverträge / -zusagen aller Geldgeber
  6. Shooting List
  7. Drehbuch
  8. Gewerbeberechtigung für die Filmproduktion
  9. Jahresabschluss

Bewertungskriterien

  • Salzburger-Filmbrancheneffekt
  • Gesamtwirtschaftlicher Nutzen für Salzburg
  • Nachweis internationaler Verwertbarkeit

Beschreibung

Die Förderung von kommerziellen Filmproduktionen im Land Salzburg unterstützt Filmproduzent:innen mit einem finanziellen Zuschuss für die Realisierung von TV- oder Kinoproduktionen. Ziel ist es, nationale und internationale Film- und TV-Produktionsfirmen sowie Drehbuchautor:innen und Filmschaffende für Dreharbeiten in Salzburg zu gewinnen und den Standort als traditionsreiche und attraktive Filmregion zu positionieren. Durch die gezielte Förderung werden nicht nur die lokale Filmbranche gestärkt, sondern auch ein bedeutender gesamtwirtschaftlicher Nutzen für Stadt und Land Salzburg erzielt. Die Anträge sind vor Drehbeginn einzureichen, um eine rechtzeitige Förderzusage sicherzustellen und die planmäßige Auszahlung in zwei Teilbeträgen zu ermöglichen: 50 % nach Drehbeginn und Vorlage aller Unterlagen sowie 50 % nach Endabrechnung und erfolgter Ausstrahlung oder Aufführung.

Gefördert werden Unternehmen und Privatpersonen, die kommerzielle Film- oder TV-Produktionen mit Salzburger Drehtagen und -ausgaben realisieren. Voraussetzungen sind unter anderem teilweise Dreharbeiten im Bundesland Salzburg, Salzburger Ausgaben in doppelter Höhe der beantragten Fördersumme sowie der Nachweis internationaler Verwertbarkeit durch einen Vertrag mit einem TV-Sender oder Kinoverleih. Die Förderung beträgt bis zu 10 % der Nettoherstellungskosten, wobei 5 % als Basiszuschuss und bis zu 5 % Bonus für eine herausragende Stärkung der Salzburger Filmbranche gewährt werden. Bewertet werden insbesondere die Effekte für die Salzburger Filmbranche, der gesamtwirtschaftliche Nutzen für Salzburg und die internationale Verwertbarkeit. Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungspläne, Drehbuch, Shooting List, Gewerbeberechtigung und Jahresabschluss erforderlich. Diese Förderung bietet Produzent:innen einen klaren Anreiz, in Salzburg zu drehen und trägt langfristig zur Stärkung des regionalen Filmstandorts bei.

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