Förderung von kommunalen Abwassermaßnahmen
Förderung für kommunale Abwassermaßnahmen in der Steiermark. Anträge ab 01.01.2026 unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung bei der Umsetzung von Maßnahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung durch Gemeinden, Verbände, Genossenschaften und Unternehmen im Sinne des Umweltförderungsgesetzes und der Landesrichtlinien.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Planungs- und Bauaufsichtsleistungen
- Baukosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Baubeginn
- Nachweis der volkswirtschaftlich günstigsten Variante
- Nachweis über die Einhebung zumutbarer Gebühren
- Nachweis eines Kostendeckungsgrades von höchstens 150 %
- Einhaltung der Förderungsrichtlinien des Bundes und Landes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Förderungsansuchen
- Nachweis der volkswirtschaftlich günstigsten Variante
- Gebühren-, Abgaben- oder Entgeltregelungen
- Kosten- und Leistungsrechnung des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres
Bewertungskriterien
- Volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit
- Einhebung zumutbarer Gebühren
- Kostendeckungsgrad
Beschreibung
Die Förderung von kommunalen Abwassermaßnahmen in der Steiermark unterstützt öffentliche Einrichtungen, Genossenschaften und Unternehmen bei der Errichtung, Erweiterung oder Sanierung von Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung. Seit 1. Jänner 2026 können Anträge unbefristet eingereicht werden. Gefördert werden Investitionskosten, Planungs- und Bauaufsichtsleistungen sowie Baukosten mit einer Landesförderquote von 7 % bis 12 %. Der Förderumfang richtet sich nach dem Einkommens- und Einwohnerindex der jeweils beteiligten Gebietskörperschaft. Zusätzliche Steigerungsbeträge bis zu 10 % der förderfähigen Kosten können für siedlungswasserwirtschaftliche Maßnahmen im besonderen Landesinteresse, etwa zur Versorgungs- und Netzsicherheit, gewährt werden. Die Basis der Förderung bildet das Umweltförderungsgesetz und die Landesrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft 2026.
Förderberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Wassergenossenschaften sowie sonstige Unternehmungen, die öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen planen oder betreiben. Voraussetzungen für die Zuwendung sind die Antragstellung vor Baubeginn, der Nachweis der volkswirtschaftlich günstigsten Variante, zumutbare Gebühreneinhebung, ein Kostendeckungsgrad von höchstens 150 % sowie die Einhaltung der Förderungsrichtlinien von Bund und Land. Als Entscheidungsgrundlagen dienen die volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit, die Gebührengestaltung und der Kostendeckungsgrad. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Förderansuchen, Varianten- und Kostennachweise sowie Gebührenregelungen und die Kosten- und Leistungsrechnung des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres erforderlich. Mit dieser Förderung leistet die Steiermärkische Landesregierung einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Gewässern und zur nachhaltigen Infrastrukturentwicklung in der Region.
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