Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und Erweiterung um die Bestimmungen zum Sonderkontingent \"Energetische Stadtsanierung\"
Landesförderung Schleswig-Holstein für Gutachten, integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und zur Energetischen Stadtsanierung. Anträge bis zur Kontingent-Ausschöpfung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Gutachten, Konzepten und vorbereitenden Untersuchungen zur sozialen Wohnraumförderung sowie Förderung integrierter Quartierskonzepte und Sanierungsmanagements zur Energieeinsparung und Klimaschutz im Bereich Wohnen.
Förderfähige Ausgaben
- Gutachtenerstellung und Konzepterstellung
- Kosten für Sanierungsmanagement
- Kosten für Qualifizierungsdienstleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Funktion eines Stadtrandkerns erster und zweiter Ordnung
- Positiver KfW-Zuschussbescheid zum Programm 432
- Inanspruchnahme der Qualifizierungsdienstleistungen bei ARGE oder IB.SH
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- KfW-Antragsunterlagen Programm 432
- Nachweis Qualifizierungsdienstleistungen
- Verwendungsnachweis Programmteil A und B
Bewertungskriterien
- Modellhaftigkeit und Übertragbarkeit
- Energieeinsparpotenzial und Klimaschutzbeitrag
- Beteiligung wesentlicher Akteure
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierungsanteil
Beschreibung
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Schleswig-Holsteins unterstützt das Land die Entwicklung modellhafter Gutachten und integrierter Quartierskonzepte ebenso wie Maßnahmen des Sanierungsmanagements, um Energieeinsparpotenziale zu heben und den Klimaschutz im Wohnbereich voranzubringen. Öffentliche Einrichtungen, insbesondere Kommunen mit der Einstufung als Stadtrandkern erster oder zweiter Ordnung, erhalten als Ko-Förderung zur KfW-Förderlinie 432 „Energetische Stadtsanierung“ einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von grundsätzlich 15 % bis maximal 20 % der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden Kosten für die Erstellung von Gutachten, Konzepten und vorbereitenden Untersuchungen sowie für das Quartiers-Sanierungsmanagement und begleitende Qualifizierungsdienstleistungen durch ARGE oder IB.SH. Eine attraktive Förderquote in Kombination mit weiterführender Beratung ermöglicht es, Pilot- und Modellvorhaben in Schleswig-Holstein zügig anzustoßen und bei positivem KfW-Zuschussbescheid rasch umzusetzen.
Bis zum Abruf des Sonderkontingents können Anträge fortlaufend eingereicht werden. Die Projektdauer ist auf rund 12 Monate ausgelegt. Als förderfähige Ausgaben gelten u. a. Leistungen externer Expert:innen, Kosten für das Sanierungsmanagement sowie die Qualifizierungsdienstleistungen. Entscheidende Bewertungskriterien sind Modellhaftigkeit, Übertragbarkeit, Energieeinsparpotenzial, Klimaschutzbeitrag, die Einbindung zentraler Akteur:innen sowie Wirtschaftlichkeit und Eigenanteil. Als Voraussetzung gelten neben der zentralörtlichen Funktion ein positiver KfW-Zuschussbescheid für Programm 432 und die Inanspruchnahme der vorhandenen Qualifizierungsangebote. Die IB.SH übernimmt in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport die Bewilligung und Auszahlung der Landesmittel.
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