Förderung von Küstenschutzmaßnahmen
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Kommunen und Zweckverbänden Zuschüsse für Küstenschutzmaßnahmen wie Deichneubau/-verstärkung, Buhnen- und Wellenbrecherbau, Sandvorspülungen und Uferschutz inklusive konzeptioneller Vorarbeiten. Zuschuss bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Einzelfällen bis zu 95 %.
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Förderkriterien
Förderziel
Schutz des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials durch Abwehr von Überflutungen und Landverlusten an Küsten, Inseln, Halligen und Tidegewässern. Maßnahmen sollen die Deiche und Schutzbauwerke unter Berücksichtigung des Klimawandels und des steigenden Meeresspiegels sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau und Verstärkung von Hochwasserschutzwerken einschließlich Deichverteidigungs- und Treibselräumwegen
- Sperrwerke und sonstige Bauwerke in der Hochwasserschutzlinie
- Buhnen, Wellenbrecher und sonstige Einbauten in See
- Sandvorspülungen
- Uferschutzwerke
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Bau von Verwaltungsgebäuden
- Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten
- Unterhaltung von Küstenschutzanlagen
- Bau von Schöpfwerken und Einzelmaßnahmen der Be- und Entwässerung
- Gewässerkundliche Daueraufgaben
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigung für Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz
- Beachtung der Zweckbindungsfristen
- Umsetzung und Planung gemäß Vorgaben des Generalplans Küstenschutz Schleswig-Holsteins
- Maßnahmen im Interesse des Wohls der Allgemeinheit und zur Verbesserung des Küstenschutzes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung des Zuschusses
- Projektbeschreibung mit Lageplan
- Kosten- und Finanzierungsübersicht
- Erforderliche Genehmigungen (z.B. wasserrechtlich, Naturschutz)
- Nachweis über Zweckbindung und Gemeinwohlbezug
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Küstenschutzkonzepts
- Beitrag zur Risikominderung und Küstensicherung
- Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz
- Klimaresilienz und Klimaanpassungsaspekte
- Ökologische Verträglichkeit und Naturschutzeffekte
Beschreibung
Förderprogramm „Förderung von Küstenschutzmaßnahmen“ richtet sich an Antragsberechtigte aus Schleswig-Holstein, darunter öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz. Das Land gewährt fortlaufend Zuschüsse von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (in Einzelfällen bis zu 95 %) für bauliche Hochwasserschutzwerke: Neubau und Verstärkung von Deichen einschließlich Deichverteidigungs- und Treibselräumwegen, Sperrwerke, Buhnen, Wellenbrecher, Sandvorspülungen, Uferschutzwerke sowie konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen. Ziel ist die Sicherung landwirtschaftlicher Flächen, Siedlungsräume und Infrastruktur gegen Sturmfluten, Meeresangriff und steigenden Meeresspiegel unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange.
Förderziel ist der Erhalt des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials durch Abwehr von Überflutungen und Landverlusten an Küste, Inseln, Halligen und Tidegewässern sowie die Anpassung an den Klimawandel. Gefördert werden nur Vorhaben im Interesse des Gemeinwohls zur Verbesserung des Küstenschutzes. Erforderliche Unterlagen umfassen den Antrag auf Gewährung des Zuschusses, eine detaillierte Projektbeschreibung mit Lageplan, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht, alle wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen sowie Nachweise über Zweckbindung und Gemeinwohlbezug. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Innovationsgehalt, Beitrag zur Risikominderung, Wirtschaftlichkeit, Klimaresilienz und ökologische Verträglichkeit.
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