Förderung von Kultur und Kunst
Förderprogramm des Freistaats Thüringen für kulturelle und künstlerische Projekte mit Zuschüssen für Kunstprojekte, Sanierungsmaßnahmen, Digitalisierungsleistungen und IT-Infrastruktur. Anträge über 50.000 € bis 31.03. eines Jahres und bis 50.000 € bis 15.10. eines Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen unterstützt künstlerisch Tätige, Kultur- und Kunstprojekte, Bau- und Sanierungsmaßnahmen an kulturellen Einrichtungen, Medienbestandserweiterung in Bibliotheken und Museen, die Ausstattung von Geschäftsstellen kultureller Verbände sowie Digitalisierungs- und IT-Infrastrukturmaßnahmen, um die kulturelle Infrastruktur zu erhalten, zu verbessern und künstlerische Innovation zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen an kulturellen Einrichtungen
- Erweiterung des Medienbestandes in Bibliotheken und Museen
- Ausstattung der Geschäftsstellen kultureller Verbände
- Digitalisierungsleistungen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen mit überwiegend gewerblichen Zwecken
- Karnevalsprojekte
- Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung
- Stadt- und Gemeindejubiläen und -feste
- Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wohnsitz in Thüringen oder Projektbezug zu Thüringen
- Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung des Vorhabens
- Erhebliches Landesinteresse (z. B. überregionale Bedeutung, Innovation, kulturelle Teilhabe im ländlichen Raum)
Bewertungskriterien
- Überregionale Bedeutung oder Beispielhaftigkeit
- Innovation, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität und Originalität
- Kulturelle Teilhabe im ländlichen Raum
- Bedeutsamkeit für die kulturelle Infrastruktur bei Investitionsmaßnahmen
Beschreibung
Das Förderprogramm „Förderung von Kultur und Kunst“ des Freistaats Thüringen unterstützt künstlerisch Tätige sowie Kultur- und Kunstprojekte durch Zuschüsse für vielfältige Vorhaben. Gefördert werden neben kulturellen, künstlerischen und kulturgeschichtlichen Projekten insbesondere Bau- und Sanierungsmaßnahmen an kulturellen Einrichtungen, die Erweiterung von Medienbeständen in Bibliotheken und Museen sowie die Ausstattung von Geschäftsstellen kultureller Verbände. Auch Digitalisierungsleistungen und die Anschaffung von IT-Infrastruktur zur Erstellung von Digitalisaten zählen zu den förderfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, gemeinnützige juristische Personen, kommunale Kultureinrichtungen, Gebietskörperschaften und sonstige Träger nichtkommerzieller Kulturprojekte mit Sitz oder Projektbezug in Thüringen.
Fördervoraussetzungen sind ein nachgewiesenes Landesinteresse—etwa durch überregionale Bedeutung, künstlerische Innovation oder kulturelle Teilhabe im ländlichen Raum—sowie der Nachweis gesicherter Gesamtfinanzierung. Nicht förderfähig sind Maßnahmen mit überwiegend gewerblichem Zweck, Karnevalsprojekte, Stadtjubiläen, kommerzielle Publikationen oder Kunst im öffentlichen Raum. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Vorhaben; Anträge über 50.000 € müssen bis zum 31. März eingereicht werden, Anträge bis 50.000 € bis zum 15. Oktober eines Jahres. Bei der Auswahl werden überregionale Bedeutung, künstlerische Eigenständigkeit, Kreativität und die Bedeutung für die lokale Infrastruktur berücksichtigt, um die kulturelle Infrastruktur Thüringens nachhaltig zu stärken.