Zuschuss

Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren

Förderung für Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in Baden-Württemberg mit Zuschüssen für Programmarbeit, Projekte, Ausstattungs- und Baumaßnahmen. Anträge bis 31.01. eines jeden Förderjahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 350.000 € pro Förderjahr
Förderquote: 33%
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater, freier und unabhängiger, gemeinnütziger Trägerschaft bei ihrer kulturellen Arbeit, insbesondere durch institutionelle Förderung der laufenden Programmarbeit sowie Projekt-, Ausstattungs- und Baumaßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Laufende Programmarbeit
  • Projekte
  • Ausstattungsmaßnahmen
  • Baumaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens dreijährige Tätigkeit in Baden-Württemberg
  • Regelmäßiges, spartenübergreifendes, öffentliches Programm inklusive Eigenveranstaltungen
  • Finanzielle Förderung durch Gemeinde oder Landkreis aus dem Kulturhaushalt
  • Kommunale Beteiligung in doppelter Höhe der Landesförderung (bei Baumaßnahmen mindestens in gleicher Höhe)
  • Vorhaben ohne Landeszuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisierbar

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformulare
  2. Verwendungsnachweis

Beschreibung

Das Förderprogramm des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg unterstützt gemeinnützige Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater, freier und unabhängiger Trägerschaft bei der Fortführung und Erweiterung ihrer kulturellen Arbeit. Gefördert werden die laufende Programmarbeit im Rahmen einer institutionellen Förderung sowie themenspezifische Projekte, Ausstattungs- und Baumaßnahmen, um spannende Veranstaltungsformate und zukunftsweisende Infrastrukturprojekte realisieren zu können. Antragstellende, die seit mindestens drei Jahren in Baden-Württemberg aktiv sind und regelmäßig ein spartenübergreifendes, öffentlich zugängliches Programm inklusive eigener Veranstaltungen anbieten, können jährlich bis zu 350.000 € Zuschussmittel beantragen. Die Förderquote beträgt 33 % der förderfähigen Ausgaben, bei Baumaßnahmen ist zudem eine kommunale Beteiligung in gleicher oder doppelter Höhe der beantragten Landesmittel erforderlich.

Voraussetzung für die Bewilligung ist eine finanzielle Grundförderung durch die jeweilige Gemeinde oder den Landkreis sowie der Nachweis, dass das angestrebte Vorhaben ohne die Landeszuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisierbar wäre. Die Projektlaufzeit ist auf 12 Monate begrenzt, die Anträge können jeweils bis zum 31. Januar eines jeden Förderjahres eingereicht werden. Als Nachweise sind die offiziellen Antragsformulare sowie ein abschließender Verwendungsnachweis vorzulegen. Mit dieser Förderung erhalten Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren eine verlässliche Grundlage, um ihre Programme und Räumlichkeiten langfristig zu stärken und das kulturelle Angebot in Baden-Württemberg nachhaltig zu beleben.

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