Zuschuss

Förderung von Landschaftspflegeverbänden

Förderung für Landschaftspflegeverbände in Hessen: Erhalten Sie als LPV einen Zuschuss zur Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege auf Basis eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP).

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Hessen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Hessen unterstützt Landschaftspflegeverbände bei der Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ziel ist die Erfüllung eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP), welches sämtliche notwendigen Aktivitäten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung des Miteinanders zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen beinhaltet.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Arbeitsplatzausgaben
  • Fahrt- und Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für konkrete Naturschutzmaßnahmen
  • Gebühren, Rabatte und sonstige Nachlässe

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Jährliches Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP) muss erstellt und erfüllt werden
  • Erfüllung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Räumlicher Wirkungskreis muss einen hessischen Flächenlandkreis abdecken
  • Pro Flächenlandkreis darf nur ein LPV gefördert werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Richtlinie LPV
  3. Verwendungsnachweis
  4. Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP)

Bewertungskriterien

  • Erfüllung des Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP)
  • Fachliche Qualität der Maßnahmen
  • Übereinstimmung mit den Richtlinien

Beschreibung

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt gemeinnützige Landschaftspflegeverbände in Hessen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Programm richtet sich an Organisationen, die als LPV (Landschaftspflegeverbände) qualifiziert sind, und fördert insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege. Die Förderung basiert auf einem jährlich zu erstellenden Arbeits- und Maßnahmenprogramm (AMP), das sämtliche erforderlichen Aktivitäten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung des kooperativen Zusammenwirkens von Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen umfasst. Dabei stehen nicht nur klassische Naturschutzmaßnahmen, sondern auch Aspekte der Energieeffizienz und des Klimaschutzes im Fokus, um den Herausforderungen des Umweltschutzes in Hessen wirkungsvoll zu begegnen.

Im Rahmen des Förderprogramms werden vor allem Unterstützungsleistungen für die Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Projekten gewährt. Das AMP muss dabei den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen und in Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen erarbeitet werden. Wesentlich ist die Aufgliederung in verschiedene Module, die beispielsweise die Umsetzung von Natura 2000-Maßnahmen, spezifische Beiträge zur Biodiversitätsstrategie sowie Aufgaben im Bereich der projektbezogenen Geschäftsführung beinhalten. Die Vergütung erfolgt auf Basis festgelegter Verrechnungseinheiten, wobei Fachmitarbeiter:innen mit 61,80 Euro pro Stunde und projektbezogene Geschäftsführung mit 69,60 Euro pro Stunde berücksichtigt werden. Dabei sind förderfähige Ausgaben etwa Personal-, Arbeitsplatz- sowie Fahrt- und Reisekosten, während konkrete Naturschutzmaßnahmen von der Förderung ausgenommen sind.

Die Antragsstellung erfolgt mittels eines schriftlichen Verfahrens, vorzugsweise digital, in dem neben dem AMP auch ein Verwendungsnachweis und weitere erforderliche Dokumente beigefügt werden müssen. Zur Antragstellung sind ausschließlich Organisationen berechtigt, deren räumlicher Wirkungskreis einen hessischen Flächenlandkreis abdeckt – pro Landkreis ist nur ein LPV antragsberechtigt. Die fachliche Qualität der geplanten Maßnahmen und ihre Übereinstimmung mit den festgelegten Richtlinien bilden die Kernkriterien der Bewertung. Dieses umfassende Förderinstrument leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Landschaftspflege und unterstützt die Integration von Naturschutz, Landwirtschaft und kommunaler Zusammenarbeit in Hessen. Interessierte Organisationen können sich anhand der vorliegenden Informationen und Richtlinien detailliert über die Fördervoraussetzungen und -modalitäten informieren.

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