Zuschuss

Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad)

Das Programm fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs im Freistaat Sachsen. Zuschüsse sind in begrenztem Budgetrahmen möglich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Sachsen
Fördersumme: bis zu 2.000 € pro Lastenfahrrad

Förderziel

Ziel der Richtlinie ist es, den Umweltverbund zu stärken, Emissionen im Stadt- und Regionalverkehr zu reduzieren und alternative Mobilitätsformen durch die Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungskosten für Lastenfahrräder und Lastenpedelecs

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebs- und Wartungskosten
  • Zweitverkäufe und Mietkäufe

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
  • Anschaffung eines neuen Lastenfahrrads oder Lastenpedelecs
  • Einreichung vollständiger Antragsunterlagen vor Lieferbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kopie der Rechnung
  3. Verwendungsnachweis
  4. Erklärung zum Förderzweck

Bewertungskriterien

  • Reihenfolge des Zahlungseingangs („First-come-first-served“)

Beschreibung

Das Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs im Freistaat Sachsen unterstützt Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen dabei, nachhaltige Mobilitätslösungen zu realisieren. Mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 € pro Fahrzeug trägt die Richtlinie zur Stärkung des Umweltverbunds und zur Reduktion von Emissionen im Stadt- und Regionalverkehr bei. Ziel ist es, alternative Transportmöglichkeiten voranzutreiben, die Energieeffizienz zu steigern und den Klimaschutz im Land Sachsen zu fördern. Die Förderung erfolgt fortlaufend im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und richtet sich nach dem Prinzip „First-come-first-served“. Dadurch werden schnelle Antragsentscheidungen ermöglicht und Planungssicherheit gewährleistet.

Zur Antragstellung ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte im Freistaat Sachsen Voraussetzung. Gefördert werden ausschließlich die reinen Anschaffungskosten für neue Lastenfahrräder und Lastenpedelecs; Betriebs- und Wartungskosten sowie Zweitverkäufe, Mietkäufe oder gebraucht erworbene Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, eine Rechnungskopie, einen Verwendungsnachweis sowie eine Erklärung zum Förderzweck. Anträge sind vor Lieferbeginn einzureichen und können bis zum Programmende beziehungsweise bis zur Erschöpfung der Mittel gestellt werden. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Fördergeber und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als fachliche Ansprechstelle gewährleisten eine fachgerechte Abwicklung. Mit dieser Investition in die emissionsarme Stadtlogistik leistet der Freistaat Sachsen einen bedeutenden Beitrag zur umweltgerechten Mobilität und stärkt zugleich lokale Akteure bei der Umsetzung innovativer Verkehrsprojekte.

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