Zuschuss

Förderung von Lehrausbilder*innen in Wiener Unternehmen

Der waff fördert Wiener Unternehmen bei der Finanzierung der Ausbildung von Lehrausbilder*innen. Gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2026. Antragsunterlagen sind innerhalb von 3 Monaten nach Kursende bzw. abgelegter Prüfung einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen und mittlere Unternehmen
Fördersumme: 75% der Kurskosten bis maximal 500 € pro Ausbilder*in; Prüfungsgebühren bis maximal 100 € pro Ausbilder*in
Förderquote: 75%

Förderziel

Förderung der Kosten des Ausbilder*innenkurses sowie der Prüfungsgebühren für Lehrausbilder*innen in Wiener Unternehmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Ausbilder*innenkurse
  • Prüfungsgebühren für Lehrausbilder*innenprüfung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstandort in Wien
  • Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten oder ab 50 Beschäftigten nur bei erstmaliger Lehrlingsausbildung bzw. Erweiterung um einen Lehrberuf
  • Einreichung der Antragsunterlagen innerhalb von 3 Monaten nach Kursende bzw. abgelegter Prüfung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Verpflichtungserklärung samt De-minimis-Erklärung
  3. Kursbelege (Rechnung, Zahlungsnachweis und Teilnahmebestätigung bzw. Zeugnis)

Beschreibung

Der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) unterstützt Unternehmen mit Betriebssitz in Wien bei der Qualifizierung von Mitarbeiter:innen zu Lehrausbilder:innen und trägt so aktiv zur Stärkung der beruflichen Ausbildung junger Menschen bei. Im geförderten Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2026 werden die Kosten für Ausbilder:innenkurse ebenso wie die Gebühren der Ausbilder:innenprüfung bezuschusst. Kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten profitieren dabei automatisch, Betriebe ab 50 Beschäftigten sind bei erstmaliger Lehrlingsausbildung oder Erweiterung um einen neuen Lehrberuf ebenfalls antragsberechtigt. Ziel der Initiative ist es, Anreize zu schaffen, damit vermehrt Fachkräfte ausgebildet und langfristig für den Wirtschaftsstandort Wien gewonnen werden.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % der Kurskosten bis maximal 500 € je Ausbilder:in sowie Prüfungsgebühren bis zu 100 € je Ausbilder:in. Voraussetzung für eine Förderung ist ein uneingeschränkt sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis der Kurs- oder Prüfungsteilnehmenden im fördernden Betrieb und die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Kursende oder abgelegter Prüfung. Erforderlich sind das ausgefüllte Antragsformular, eine Verpflichtungserklärung samt De-minimis-Erklärung sowie Nachweise über Rechnung, Zahlungsbestätigung und Teilnahmebestätigung beziehungsweise Prüfungszeugnis. Mit dieser Förderrichtlinie trägt der waff dazu bei, Unternehmenskulturen zu stärken, in denen Ausbildung und Nachwuchsförderung einen hohen Stellenwert genießen.

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