Förderung von leistungssportlichen Trainingseinrichtungen in Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse für Neubau, Erweiterung, Modernisierung und Sanierung von anerkannten Bundes-, Landes- und Olympiastützpunkten im Nachwuchsleistungssport. Anträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Zuwendungen dienen dazu, ein optimales Stützpunktsystem für den Nachwuchsleistungssport der Verbände durch Neubau, Erweiterung, Umbau, Modernisierung und Sanierung von anerkannten Bundesstützpunkten, Landesstützpunkten und dem Olympiastützpunkt Bayern bereitstellen zu können.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau
- Erweiterung
- Umbau
- Modernisierung
- Sanierung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anmeldung der Maßnahme beim Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bzw. Fachgremium
- Anerkennung als Bundesstützpunkt, Landesstützpunkt oder Olympiastützpunkt Bayern
- Unentgeltliche Bereitstellung der Einrichtung für Nachwuchskaderathleten und sonstige Nutzungsberechtigte
- Abschluss einer Nutzungsvereinbarung bei unterschiedlichem Träger und Verband
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Antragsformular (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
Bewertungskriterien
- Sportfachliche Bewertung durch das Fachgremium
- Bedeutung der Maßnahme für das Landesinteresse
Beschreibung
Das Förderprogramm des Freistaats Bayern unterstützt gezielt den Aufbau und die Optimierung leistungssportlicher Trainingsstätten in ganz Bayern. Gefördert werden anerkannte Bundes-, Landes- und Olympiastützpunkte im Nachwuchsleistungssport, um ein leistungsfähiges Stützpunktsystem zu gewährleisten. Zuschüsse decken investive Ausgaben für Neubau, Erweiterung, Umbau, Modernisierung und Sanierung zu 20 %–50 % der förderfähigen Kosten ab. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen genießen Vorrang vor Neubauprojekten, sofern sie die Substanz vorhandener Anlagen erhalten und verbessern. Träger:innen und Verbände reichen ihren Antrag bei der örtlich zuständigen Regierung ein, nachdem sie die Maßnahme beim Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bzw. einem fachlich zuständigen Gremium angemeldet und die Anerkennung als Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkt erlangt haben.
Voraussetzung für die Förderung ist die unentgeltliche Bereitstellung der Einrichtungen für Nachwuchskaderathlet:innen und sonstige Nutzungsberechtigte in einem leistungsportgerechten Zustand. Bei abweichenden Trägern ist zudem eine formale Nutzungsvereinbarung erforderlich. Das Fachgremium bewertet sportfachlich den Nutzen der Maßnahme für das Landesinteresse, bevor die Förderung bewilligt wird. Für die Antragstellung sind ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie das Antragsformular Muster 1a zu Art. 44 BayHO einzureichen. Durch die Förderung stärkt Bayern nachhaltig seine Nachwuchsleistungsstruktur und bietet jungen Sportler:innen moderne Trainingsbedingungen auf höchstem Niveau.
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