Zuschuss

Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)

Zuschuss für fischereidienliche Maßnahmen in Saarland für Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften. Förderquote bis 90 %, bei besonderem Landesinteresse bis 100 %.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Förderquote: 90% - 100%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen, die der Fischerei dienen, insbesondere fischereiliche Untersuchungen, Besatzmaßnahmen mit Fischen, Maßnahmen zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz, Aus- und Fortbildung der Fischerinnen und Fischer, Öffentlichkeitsarbeit sowie Jugendförderung.

Förderfähige Ausgaben

  • Fischereiliche Untersuchungen
  • Besatzmaßnahmen
  • Maßnahmen zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz
  • Aus- und Fortbildung der Fischerinnen und Fischer
  • Öffentlichkeitsarbeit
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Öffentlich-rechtliche Abgaben (Gebühren)
  • Ausgaben für Flächenerwerb
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eingetragener Fischereiverband bzw. Fischereiverein oder -genossenschaft
  • Erforderliche rechtliche Zulassung bei genehmigungspflichtigen Vorhaben

Beschreibung

Das Programm „Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)“ des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes unterstützt öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine sowie Genossenschaften bei fischereidienlichen Projekten in der Region. Gefördert werden unter anderem fischereiliche Untersuchungen, Besatzmaßnahmen, Schutzmaßnahmen für Fischarten und Gewässer sowie Aus- und Fortbildungsangebote für Fischer:innen. Zudem sind Öffentlichkeitsarbeit und Jugendförderung förderfähig. Die Zuschussquote beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; bei besonderem Landesinteresse ist sogar eine 100 %-Finanzierung möglich. Für genehmigungspflichtige Vorhaben ist die erforderliche rechtliche Zulassung vor Antragstellung nachzuweisen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts, eingetragene Fischereiverbände, Fischereivereine und -genossenschaften im Saarland. Ausgeschlossen bleiben öffentlich-rechtliche Abgaben, Flächenerwerb sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Antragstellung muss vor Beginn der geplanten Maßnahme erfolgen und beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eingereicht werden. Ziel dieser Förderung ist die nachhaltige Stärkung der Fischerei im Saarland: Durch wissenschaftliche Untersuchungen und fachgerechte Besatzmaßnahmen soll der Gewässer- und Fischereischutz intensiviert, Fachwissen bei Fischer:innen nachhaltig ausgebaut und das Bewusstsein in der Öffentlichkeit sowie bei der Jugend gefördert werden.

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