Förderung von Maßnahmen der kommunalen Abwasserentsorgung
Förderung zur Errichtung und Sanierung kommunaler Abwasserentsorgungsanlagen sowie zur Erstellung digitaler Leitungsinformationssysteme und Benchmarking-Projekten in Burgenland. Anträge können seit 30.10.2013 laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Verbänden und Genossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz bei Errichtung, Sanierung und Reinvestition in kommunale Abwasserentsorgungsanlagen sowie bei der Erstellung digitaler Leitungskatastersysteme und Benchmarking-Projekten zum Schutz von Gewässern und zur Sicherstellung einer nachhaltigen Siedlungswasserwirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung und Sanierung von Abwasserentsorgungsanlagen
- Erstellung digitaler Leitungsinformationssysteme
- Vorleistungen (Planungsleistungen, Studien)
- Errichtung von Betriebsgebäuden
- Planungs- und Bauaufsichtsleistungen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Inneninstallationen
- Erwerb von Grundstücken
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Betriebskosten
- Eigenleistungen
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderungswerber müssen Gemeinden, Gemeindeverbände, Verbände oder Genossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz sein
- Einhaltung der Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft 2017
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Nachweis wasserrechtlicher Bewilligung
- Variantenuntersuchung oder Studie
- Finanzierungsplan
- Rechnungs- und Zahlungsbelege
- Unterlagen gemäß Richtlinien 2017 (Amtsblatt Punkt 8)
Beschreibung
In Burgenland fördert das Land den Ausbau und die Sanierung kommunaler Abwasserentsorgungsanlagen sowie die Erstellung digitaler Leitungsinformationssysteme und die Teilnahme an Trinkwasser- und Abwasserbenchmarking. Seit dem 30. Oktober 2013 werden Anträge fortlaufend entgegengenommen. Die Maßnahme zielt darauf ab, Ober- und Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen, die Kosten- und Energieeffizienz zu steigern und die Siedlungswasserwirtschaft den Herausforderungen von Demografie und Klimawandel anzupassen. Im Fokus stehen dabei die Themenfelder Infrastruktur, Umwelt- und Naturschutz, Städtebau sowie Energieeffizienz und Klimaschutz. Gefördert werden Gemeinden, Gemeindeverbände, nach dem Wasserrechtsgesetz gebildete Verbände sowie eingetragene Genossenschaften, die Neubau-, Erweiterungs- oder Reinvestitionsprojekte im kommunalen Abwasserbereich umsetzen möchten.
Der nicht rückzahlbare Zuschuss deckt pauschal 10 % der förderfähigen Investitionskosten ab. Anerkannte Ausgaben umfassen die Errichtung und Sanierung von Abwasserentsorgungsanlagen, Planungs- und Bauaufsichtsleistungen, Vorleistungen (z. B. Variantenuntersuchungen, Studien), Betriebsgebäude, Anschlussleitungen, interkommunale Zusammenarbeitsmaßnahmen, Wiederherstellungsarbeiten nach Naturkatastrophen sowie Hinweis- und Erinnerungstafeln. Ausgeschlossen sind Inneninstallationen, Grundstückserwerb, Instandhaltung, Betriebskosten, Eigenleistungen, Verwaltungsgebäude, Finanzierungsaufwendungen, Maßnahmen in roten Gefahrenzonen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Förderungswerbende müssen die Richtlinien des Landes Burgenland für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2017 erfüllen und Unterlagen wie Antragsformular, Projektbeschreibung, Nachweis der wasserrechtlichen Bewilligung, Finanzierungsplan sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege einreichen. Dieses Programm bietet kommunalen Stellen und Genossenschaften eine attraktive Möglichkeit, Infrastruktur nachhaltig zu stärken und digitale Prozesse voranzutreiben.
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