Zuschuss

Förderung von Maßnahmen der kommunalen Wasserversorgung

Förderung für Gemeinden, Gemeindeverbände, Verbände und Genossenschaften in Burgenland bei Errichtung und Sanierung kommunaler Wasserversorgungsanlagen sowie Erstellung digitaler Leitungsinformationssysteme und Benchmarking-Projekten. Anträge jederzeit möglich.

Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Förderquote: 10%

Förderziel

Unterstützung von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Verbänden und Genossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz bei Errichtung und Sanierung von kommunalen Wasserversorgungsanlagen sowie bei der Erstellung digitaler Leitungsinformationssysteme und Benchmarking-Projekten.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von kommunalen Wasserversorgungsanlagen
  • Sanierung von kommunalen Wasserversorgungsanlagen
  • Erstellung digitaler Leitungsinformationssysteme
  • Benchmarking-Projekte
  • Vorleistungen gemäß Richtlinien
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anlagenteile, die andere zu tragen haben
  • Errichtung in roten Gefahrenzonen
  • Inneninstallationen
  • Maßnahmen zur Nutzwasserversorgung
  • Erwerb von Grundstücken
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderung nur für Gemeinden, Gemeindeverbände, Verbände und Genossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz
  • Einhaltung der Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft 2017

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterlagen gemäß Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft 2017 (Amtsblatt 2017, Punkt 39)

Beschreibung

Die Förderung unterstützt Gemeinden, Gemeindeverbände sowie nach dem Wasserrechtsgesetz gebildete Verbände und Genossenschaften in Burgenland bei der erstmaligen Errichtung, der Reinvestition und Modernisierung kommunaler Wasserversorgungsanlagen. Ziel ist es, die Versorgungs- und Betriebssicherheit hygienisch einwandfreier Trinkwassernetze zu erhöhen, um einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Wasser sicherzustellen. Darüber hinaus werden Projekte zur Erstellung digitaler Leitungsinformationssysteme sowie die Teilnahme an Trinkwasser- und Abwasser-Benchmarking-Initiativen gefördert, um Transparenz und Optimierungspotenziale in der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft zu heben. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen gewährleistet wird.

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit einer Förderquote von 10 % der förderfähigen Investitionskosten. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen u. a. Bau und Erweiterung von Wasser- und Abwasseranlagen, Errichtung von Betriebsgebäuden für Abwasserreinigungsanlagen, Planungs- und Bauaufsichtsleistungen, interkommunale Kooperationsmaßnahmen, Erstellung digitaler Leitungskataster, Benchmarking-Gebühren sowie Hinweis- und Erinnerungstafeln. Voraussetzung ist die Einhaltung der „Richtlinien des Landes Burgenland für die Förderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft 2017“ sowie die wasserrechtliche Bewilligung. Nicht förderfähig sind unter anderem Inneninstallationen, Grundstückserwerb, laufende Betriebskosten, Eigenleistungen und Maßnahmen in roten Gefahrenzonen. Durch diese gezielte Förderung werden technische Standards verbessert, Kosten effizient verteilt und Gemeinden – als zentrale Akteur:innen der lokalen Infrastruktur – nachhaltig gestärkt.

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