Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien – StäBauFRL)
Zuschussprogramm für Kommunen in Sachsen-Anhalt zur Förderung integrierter städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in räumlich begrenzten Gebieten. Schwerpunkte sind Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Anträge jährlich bis 30.11. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, Stadt- und Ortskerne zu stabilisieren und zu entwickeln, die Infrastruktur zu erneuern, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und Quartiere nachhaltig zu gestalten.
Förderfähige Ausgaben
- Vorbereitungs- und Abwicklungsmaßnahmen
- Ordnungsmaßnahmen
- Baumaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Gemeinden in Sachsen-Anhalt.
- Die Ausgaben dürfen weder von der Gemeinde noch von anderen öffentlichen Trägern gedeckt sein.
- Vorlage eines vom Gemeinderat beschlossenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) oder eines regionalen Entwicklungskonzepts.
- Sicherstellung ordnungsgemäßer Geschäftsführung und zügige Umsetzung der Gesamtmaßnahme.
- Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Städtebauförderung
- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
- Beschluss des Gemeinderats zum ISEK
- Finanzierungs- und Kostenplan
Beschreibung
In Sachsen-Anhalt steht Kommunen ein attraktives Zuschussprogramm zur Verfügung, mit dem integrierte städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in räumlich begrenzten Gebieten gefördert werden. Öffentliche Einrichtung en können unter dem Dach der Städtebauförderungsrichtlinien bis zu 66 Prozent der förderfähigen Ausgaben erstattet erhalten. Die inhaltlichen Schwerpunkte gliedern sich in die Stärkung lebendiger Zentren, die Förderung des sozialen Zusammenhalts in Quartieren sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Mit diesem Ansatz werden Stadt- und Ortskerne stabilisiert und entwickelt, Infrastruktur erneuert, digitale Lösungen für Smart Cities integriert sowie klimarelevante und barrierearme Maßnahmen umgesetzt. Anträge können jährlich bis zum 30. November gestellt werden.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung ist die Vorlage eines vom Gemeinderat beschlossenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) oder eines regionalen Entwicklungskonzepts. Zudem müssen ordnungsgemäße Geschäftsführung, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sichergestellt sowie die Gesamtfinanzierung inklusive Folgekosten gewährleistet sein. Förderfähige Ausgaben umfassen Vorbereitungs- und Abwicklungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Kommunen, die Quartiere nachhaltig gestalten, Ortskerne revitalisieren und den sozialen Zusammenhalt vertiefen möchten, finden hier ein bewährtes Instrument zur Umsetzung zukunftsweisender Projekte.
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