Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen
Unterstützung von baulichen Schallschutz- und Lüftungsmaßnahmen an Grundschulen in Hessen (Tag-Schutzzone 2, Lärm-Schutzzone Flughafen Frankfurt) mit Zuschüssen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Anträge über das Regierungspräsidium Darmstadt.
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Förderkriterien
Förderziel
Verminderung von Fluglärmbelastungen an Grundschulen und Schulen mit Grundschulangebot in der Tag-Schutzzone 2 des Lärmschutzbereichs am Flughafen Frankfurt Main durch bauliche Schallschutz- und Lüftungsmaßnahmen, um die Lernbedingungen zu verbessern und Verzögerungen im Leselernprozess entgegenzuwirken.
Förderfähige Ausgaben
- Gutachten
- Planung und Umsetzung baulicher Schallschutzmaßnahmen
- Installation von Lüftungs- bzw. Klimaanlagen
- Errichtung oder Umbau von schallgeschützten Räumen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Grundschule in der Tag-Schutzzone 2 des Lärmschutzbereichs Flughafen Frankfurt Main zum Stichtag 30.11.2014
- Kommunale Schulträger sowie sonstige Schulträger (Ersatzschulen)
- Antragsteller muss in der Anlage zur Richtlinie aufgeführt sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzbeschreibung der Maßnahme
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Nachweis über weitere beantragte oder bewilligte Fördermittel
- Baupläne
- Baubeschreibung
- Kostenermittlung nach DIN 276
Beschreibung
Das Programm unterstützt kommunale und sonstige Schulträger:innen dabei, die negativen Auswirkungen von Fluglärm im Lärmschutzbereich des Flughafens Frankfurt am Main nachhaltig zu reduzieren. In Gebäuden von Grundschulen sowie Schulen mit Grundschulangebot in der Tag-Schutzzone 2 sind bauliche Schallschutz- und Lüftungsmaßnahmen förderfähig. Ziel ist die Verbesserung der Lernbedingungen und die Reduzierung von Beeinträchtigungen beim Lesenlernen. Gefördert werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die Antragstellung fortlaufend über das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgt. Antragstellende Einrichtungen müssen nachweisen, dass ihre Schule zum Stichtag 30.11.2014 in der definierten Zone liegt und in der Anlage der Richtlinie geführt wird.
Förderfähig sind insbesondere Gutachten sowie die Planung und Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen an Wänden und Fenstern, die Errichtung oder der Umbau schallgeschützter Räume und die Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen. Im Rahmen eines nicht rückzahlbaren Zuschusses können bis zu 90 % der Gesamtkosten übernommen werden; der Eigenanteil beträgt mindestens 10 %. Als Nachweise sind eine Kurzbeschreibung der Maßnahme, ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, Belege über weitere beantragte oder bewilligte Fördermittel, Baupläne, Baubeschreibung und eine Kostenermittlung nach DIN 276 vorzulegen. Interessierte Schulträger:innen finden alle Details in der Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum und werden zur Einreichung eines vollständigen Antrags ermutigt.